July 26, 2024

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Suspendierung der Rektorin der Technischen Berufsschule Zürich (TBZ) aufgehoben. Diese sei rechtswidrig erfolgt.

An der Technischen Berufsschule Zürich ist ein Streit zwischen den Lehrpersonen und der Rektorin ausgebrochen.Lange Zeit schaute Bildungsdirektorin Silvia Steiner dem Zwist in der Technischen Berufsschule zu. Nun aber greift Steiner durch: Sie kündigte diese Woche eine Administrativuntersuchung durch einen externen Anwalt an.

Darum gehts

  • Seit längerem brodelt es zwischen der Lehrerschaft und der Rektorin der Technischen Berufsschule Zürich (TBZ).

  • Im Frühling wurde eine Untersuchung eingeleitet. Die Rektorin wurde suspendiert.

  • Das Verwaltungsgericht hat diese nun wieder aufgehoben.

Seit zwei Jahren tobt an der Technischen Berufsschule Zürich ein Streit um die Rektorin Patrizia Hasler. Die Rektorin ist bei der Lehrerschaft umstritten, der Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung (ZLB) kritisiert Hasler insbesondere für ihren autoritären Führungsstil. Vorgeworfen werden ihr ein «diktatorischer Führungsstil, Psychoterror, Diffamierung und Schikane». 

Im April leitete Bildungsdirektorin Silvia Steiner eine Administrativuntersuchung ein, aufgrund des personalrechtlichen Verfahrens wurde Hasler suspendiert. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat nun am Mittwoch mitgeteilt, dass die Suspendierung der Rektorin unrechtmässig erfolgte: «Der Regierungsrat beschloss die Einstellung im Amt auf der Grundlage eines offenkundig unvollständigen Aktendossiers, aus dem der entscheidwesentliche Sachverhalt gar nicht ersichtlich war.» Schon aus diesem Grund sei die Einstellung im Amt «rechtswidrig».

Ungeprüfte Vorwürfe

Darüber hinaus erweise sich die Einstellung im Amt auch in der Sache als rechtswidrig, weil keine milderen Mittel geprüft wurden, die der Beschwerdeführerin vorgeworfenen Treuepflichtverletzungen nicht stichhaltig seien und sie einzig aufgrund ungeprüfter Vorwürfe und einer negativen Medienberichterstattung als Hauptschuldige des Konflikts ausgemacht worden sei. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt habe die den Kanton als Arbeitgeber treffende Fürsorgepflicht gegenüber der Beschwerdeführerin verletzt.

Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden. 

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