July 27, 2024

Stadträtin Karin Rykart wird wieder Gesuche für Demonstrationen und Kundgebungen bewilligen, die im Zusammenhang mit dem Konflikt im Nahen Osten stehen.

Demonstrationen und Kundgebungen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt sind in der Stadt Zürich wieder möglich.Die Stadt Zürich hat das Demo-Verbot aufgehoben.Zahlreiche Juristen verurteilten das Demo-Verbot scharf.

Darum gehts

  • Zürich, Bern und Basel haben letzte Woche Demo-Verbote beschlossen.

  • Diese galten für Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt.

  • Die Stadt Zürich hat das Verbot nun wieder aufgehoben.

Mehrere Städte – so etwa Zürich, Bern und Basel – verboten vergangene Woche jegliche Demos, die im Zusammenhang mit dem Konflikt Israel/Palästina standen. Die Stadt Zürich berief sich dabei auf die Sicherheitslage: «Das Risiko für Veranstaltende, Demonstrationsteilnehmende, Passanten und Passantinnen, Polizeiangehörige und Rettungskräfte wird als zu hoch eingeschätzt.» Trotz der fehlenden Bewilligungen kam es etwa in Basel und Zürich zu friedlichen Protestmärschen mit mehreren Hundert Teilnehmenden.

Zahlreiche Juristen und Juristinnen verurteilten das Demo-Verbot denn auch scharf: «Die Demonstrationsverbote stehen im Widerspruch zu den demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien und sind nicht zu rechtfertigen», liess der Verein «Demokratische Juristen Schweiz» verlauten. Die Stadt Zürich hat das Demo-Verbot nun auch wieder aufgehoben, wie das Sicherheitsdepartement am Mittwoch mitteilt.

Weitere Demo-Verbote nicht ausgeschlossen

Stadt- und Kantonspolizei würden die Sicherheitslage in der Stadt und im Kanton laufend beurteilen. Im Zusammenhang mit dem Konflikt in Nahost stützten sie sich auf Beurteilungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). «Aufgrund der aktuellen Einschätzung zur Sicherheitslage und nach Rücksprache mit den Städten Basel und Bern wird Karin Rykart Demonstrationen und Kundgebungen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt in Zürich wieder bewilligen», schreibt das Sicherheitsdepartement.

Ob Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit wieder notwendig werden könnten, entscheidet sich aufgrund der jeweils aktuellen Sicherheitslage. 

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