July 27, 2024

Langersehnter Durchbruch: Die Kantonspolizei Bern konnte in Genf einen 45-jährigen Spanier festnehmen, der dringend verdächtigt wird, für zwei Tötungsdelikte in Zürich und Bern verantwortlich zu sein. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gibt nun neue Details bekannt.

Christina PirskanenLynn Sachs

Darum gehts

  • Am Montag konnte die Kantonspolizei Bern in Genf einen 45-jährigen Spanier anhalten.

  • Er wird verdächtigt, 2010 in Zürich und 2015 in Laupen BE insgesamt drei Personen getötet zu haben.

  • Die Tötungsdelikte galten für Jahre als ungelöst, nun stehen sie vor der Aufklärung.

  • Wie die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gegenüber 20 Minuten sagt, soll der mutmassliche Täter einen Bezug zu beiden Tatorten gehabt und seine Opfer gekannt haben. 

Über 13 Jahre lang war der Mord an einer 56-jährigen Psychoanalytikerin im Zürcher Seefeld unaufgeklärt. Auf den Tag genau fünf Jahre später ermordete ein Unbekannter eine 64-jährige Frau und ihren Ehemann (74) in Laupen BE. Die DNA-Spuren an beiden Tatorten wiesen auf denselben Täter hin. Nur konnte er über Jahre nie ermittelt werden – bis jetzt.

Am Montag gelang es der Kantonspolizei Bern, einen dringend tatverdächtigen 45-jährigen Spanier bei der Einreise nach Genf festzunehmen. Ein Vergleich der DNA an den Tatorten und der DNA des Beschuldigten führte zu einem Treffer. Der Mann ist, trotz dieser Beweislage, gemäss der Oberstaatsanwaltschaft Zürich derzeit nicht geständig.

Opfer waren dem Täter bekannt

Auf Anfrage von 20 Minuten gibt die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft nun mehr Details über die Tötungsdelikte bekannt: Nach den umfangreichen Ermittlungen geht man davon aus, dass der mutmassliche Täter seine drei Opfer gekannt habe. Was die Verbindung zwischen den Personen war, ist derzeit nicht bekannt.

Auch zeigen die Ermittlungen laut dem zuständigen Staatsanwalt Matthias Stammbach, dass die tatverdächtige Person einen Bezug zu beiden Tatorten in Zürich und Laupen aufweist. Zum Zeitpunkt der Delikte sei der Beschuldigte in den jeweiligen Kantonen, also Zürich und später Bern, wohnhaft gewesen.

Wie die Ermittlungen letztlich zum 45-Jährigen führten, ist noch unklar. Die Oberstaatsanwaltschaft verneint aber, dass in diesem Fall eine Phänotypisierung angewendet wurde. Mit der DNA-Phänotypisierung können äusserliche Merkmale von mutmasslichen Tätern herausgelesen werden – etwa die Haar-, Haut- und Augenfarbe. Seit dem 1. August 2023 kann diese Methode von den Strafverfolgungsbehörden eingesetzt werden.

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