July 27, 2024

Eine Frau aus dem Kanton Zürich wurde wegen Tierquälerei verurteilt. Sie liess ihren Hund bei grosser Hitze im Auto zurück. Dank eines Passanten überlebte das Tier.

Eine Frau aus dem Kanton Zürich liess ihren Hund bei 30 Grad Aussentemperatur im Auto zurück. (Symbolbild)Ein Passant wurde glücklicherweise auf das Tier aufmerksam und konnte es befreien. (Symbolbild)Die Hundebesitzerin wurde nun wegen Tierquälerei verurteilt. (Symbolbild)

Darum gehts

  • Eine 83-jährige Frau hat ihr Auto in der prallen Sonne parkiert.

  • Ihren Hund liess sie im Fahrzeug zurück.

  • Dafür wurde sie nun verurteilt.

Eine 83-jährige Frau aus dem Kanton Zürich hat ihren Hund bei 30 Grad Aussentemperatur im Auto zurückgelassen. Ein Passant wurde glücklicherweise auf den hechelnden Vierbeiner aufmerksam. Das rettete dem Tier das Leben.

Die Seniorin wurde nun der Tierquälerei schuldig gesprochen. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft See/Oberland zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 260 Franken verurteilt. Insgesamt also 15’600 Franken. Ausserdem erhielt sie eine Busse in der Höhe von 3900 Franken und muss zusätzlich noch die Verfahrenskosten von 800 Franken zahlen.

In der Sonne parkiert

Der Vorfall ereignete sich Juni vergangenen Jahres. Die 83-Jährige begleitete ihren Ehemann zu einem Termin im Spital und parkierte dabei das Auto unter direkter Sonneneinstrahlung. Im Auto befand sich zu diesem Zeitpunkt der einjährige Hund des Paares.

Gemäss des Strafbefehls wird der Frau vorgeworfen, dass sie dem Hund weder Wasser zur Verfügung gestellt noch die seitlichen Fensterscheiben geöffnet hatte. Ein Mann, der etwa 15 Minuten später vorbeikam, erkannte die gefährliche Situation und schaffte es, den Hund zu befreien. Er brachte ihn in den Schatten und gab ihm Wasser zu trinken.

Sie kehrte nach eineinviertel Stunden zurück

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Hund zum Zeitpunkt seiner Rettung bereits stark gehechelt. Es wird vermutet, dass im Auto eine Temperatur von über 56 Grad Celsius geherrscht hatte, als die Hundehalterin nach eineinviertel Stunden zurückkehrte. Für den Hund wäre das das sichere Todesurteil gewesen.

Der Frau wird vorgeworfen, dass sie den Hund im Auto schlicht vergessen und sich deshalb überhaupt nicht um das Leben beziehungsweise Wohlergehen ihres Hundes gekümmert habe. Die Staatsanwaltschaft ist sich zudem sicher, dass es für die Frau möglich gewesen wäre, das Auto in einem Parkhaus abzustellen. Am besten wäre es wohl gewesen, sie hätte das Tier einfach zu Hause gelassen.  

Du weisst von einem Tier in Not?

Hier findest du Hilfe:

Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)

Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)

Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen) 

Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist

Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen

GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel.  079 700 70 70 (Notruf)

Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00

Tierquälerei:

Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)

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