July 27, 2024

Eltern aus Horgen im Kanton Zürich wollten nicht akzeptieren, dass ihr Sohn in die Sekundarstufe B eingeteilt wird. Sie klagen vor Gericht – und blitzen ab.

Obwohl der Lehrer den Schüler für seine Zuverlässigkeit und anständige Art lobte, stellte er gleichzeitig fest, dass der Schüler bei der Bearbeitung von Wochenplänen tendenziell nur das Nötigste erledigte.

Darum gehts

  • Ein Sechstklässler aus Horgen ZH wurde von seinem Lehrer in die Sek B eingestuft.

  • Das passt den Eltern nicht – sie beschweren sich.

  • Der Lehrer bleibt aber hart – und ein Gerichtsentscheid gibt ihm recht. 

«Wir erwarten von Ihnen eine Zuteilung in die Sek A.» Diese Nachricht hat der Lehrer eines Sechstklässlers aus Horgen ZH erhalten. Grund: Der Bub war in wichtigen Fächern zu schwach – es erfolgte eine Einteilung in die Sek B durch den Lehrer. Diesen Entscheid wollten die Eltern aber nicht akzeptieren. Doch der Lehrer blieb hart und liess sich durch die Mail nicht umstimmen. Die Eltern ziehen deshalb vor Gericht, wie die «Zürichsee Zeitung» schreibt. 

In Mathe und Englisch die Note 4

Die Argumentation der Eltern, der Sohn habe im ersten Semester der sechsten Klasse einen Notendurchschnitt von 4,73 erreicht, und müsse somit in die Sek A, zieht nicht. Die Schulpflege findet, dass der Sechstklässler in wichtigen Fächern keine guten Noten hat. In Mathe und Englisch hatte er die Note 4. In Französisch und Deutsch schaffte er einen Schnitt von 4,5. Ausser in den Fächern «Textiles und technisches Gestalten» liegt der Bub unter dem Klassendurchschnitt.

Warst du mit der Einteilung in der Oberstufe überfordert?

Ja, man hätte mich tiefer einteilen sollen.Nein, es war genau richtig so.Nein, ich hätte sogar höher eingeteilt werden können.

In den Entscheidungen bezüglich der schulischen Entwicklung fliessen nicht nur die Noten, sondern auch das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler ein. Obwohl der Lehrer den Schüler für seine Zuverlässigkeit und anständige Art lobte, stellte er gleichzeitig fest, dass der Bub bei der Bearbeitung von Wochenplänen tendenziell nur das Nötigste erledigte. Somit entschied er sich für die Sek B. Dort könne er sein Potenzial für die Sek A aufbauen, ohne überfordert zu sein.

«Die meisten Fälle dieser Art lehne ich ab – zu wenig Fleisch am Knochen.»

Das Verwaltungsgericht bestätigt nun den Entscheid des Lehrers. Das Urteil besagt, dass die Schule bei ihrer Einteilung rechtmässig gehandelt hat. Gegenüber der «Zürichsee Zeitung» sagt der Rechtsanwalt Didier Kipfer, der sich mit solchen Schul-Streitigkeiten auskennt: «Die meisten Fälle dieser Art lehne ich ab – zu wenig Fleisch am Knochen.» Die Lehrerschaft habe in solchen Fällen grossen Ermessensspielraum, daher sei es schwierig, ihre Entscheidungen anzufechten. 

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