July 27, 2024

Wegen psychischer Probleme fiel ein Angestellter kurz nach Stellenantritt aus. Der Arbeitgeber, dem er eine andere Begründung auftischte, blieb misstrauisch – und hatte damit Recht.

Kurz nach Stellenantritt fiel ein Manager einer Zürcher Firma aus. (Symbolbild) Grund waren psychische Probleme – dies wollte der Mann gegenüber seinem Chef aber nicht zugeben und erfand daher einen anderen Grund. (Symbolbild) Kurzerhand gab er an, dass er wegen des Todes seiner Mutter nicht arbeiten könne. (Symbolbild)

Darum gehts

  • Seine Notlüge dürfte einen Zürcher Manager den Job kosten.

  • Nicht nur gab er an, dass seine Mutter gestorben sei, er fälschte auch ein offizielles Dokument.

  • Jetzt muss er eine Busse bezahlen, zudem wurde eine bedingte Geldstrafe verhängt.

Weil er an psychischen Problemen litt, fiel ein Manager einer Zürcher Firma bei der Arbeit aus. Der Mann arbeitete erst seit kurzem bei seinem neuen Arbeitgeber und traute sich nicht, seinem Chef den wahren Grund für seine Absenz anzugeben – die Furcht, den neuen Job zu verlieren, war wohl zu gross.

Chef blieb misstrauisch

Gegenüber seinem Vorgesetzten gab er deshalb an, dass seine Mutter verstorben sei und er deshalb ausfalle. Doch der Chef hatte Zweifel und verlangte vom Manager eine Todesurkunde. Statt seine Lüge zuzugeben, steigerte sich der Angestellte weiter in seine Lüge hinein, wie die NZZ schreibt.

Hast du deinen Arbeitgeber auch schon belogen?

Ja, aber nur eine kleine Notlüge.Ja, aber ich bin aufgeflogen und musste harte Konsequenzen erfahren.Nein, bisher habe ich das nie.Nein, so etwas würde ich nie tun.Ich möchte nur die Resultate sehen.

Kurzerhand nahm er die Urkunde seines bereits verstorbenen Vaters und ersetzte die Angaben mit jenen seiner angeblich toten Mutter. Doch die Zweifel des Chefs sind auch mit der Urkunde noch nicht beseitigt: Auf seine Rückfrage bestätigt ihm das Bevölkerungsamt, dass die Mutter des Managers noch am Leben ist.

Manager muss 1500 Franken zahlen

Daraufhin zeigte das Amt den Mann wegen Urkundenfälschung an und die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 2700 Franken. Zudem muss der Manager, der das Urteil akzeptierte, 500 Franken Busse zahlen und die Verfahrenskosten von 1000 Franken tragen. Auch seine Arbeitsstelle dürfte der Mann bald los sein.

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