July 27, 2024

Der Kantonsrat hat eine Motion zum Verbot von Konversionstherapien für LGBTIQ+-Personen angenommen. Nun ist der Regierungsrat gefragt.

Im Kantonsrat von Zürich wurde eine Motion von Grünen-Kantonsrat Florian Heer angenommen, die Konversionstherapien verbieten will.Die Motion wurde mit 90 zu 74 Stimmen bei fünf Enthaltungen angenommen. Gegen die Motion gestimmt haben die SVP, die FDP und die EDU.Für Florian Heer sei nach einiger Recherche klar gewesen, dass etwas gegen Konversionstherapien getan werden müsse.

Darum gehts

  • Der Kantonsrat Zürich hat eine Motion angenommen, die Konversionstherapien verbieten will.

  • Gegen die Motion haben die SVP, die FDP und die EDU gestimmt.

  • Konversionstherapien – auch als «Umpolungstherapien» bekannt – haben das Ziel, diese «Krankheit» zu «heilen».

  • Schweizweit gehört Zürich nun zu den Ersten, bei denen eine Motion dieser Art angenommen wurde.

  • Auf nationaler Ebene hinkt die Schweiz allerdings den Nachbarländern hinterher.

In der Schweiz sind Konversionstherapien, die zum Ziel haben, die homosexuelle Veranlagung eines Menschen in eine heterosexuelle Neigung «umzupolen» oder die Geschlechtsidentität von betroffenen Personen zu verändern, noch erlaubt. Im Kanton Zürich sollen solche «Therapien» in Zukunft nun verboten werden: Der Zürcher Kantonsrat hat sich am Montag – mit 90 zu 74 Stimmen bei fünf Enthaltungen – für ein Verbot ausgesprochen. Gegen die Motion gestimmt haben die SVP, die FDP und die EDU.

Eingereicht hat die Motion Grünen-Kantonsrat Florian Heer. Er zeigt sich im Gespräch mit 20 Minuten äusserst erleichtert: «Dass es so knapp geworden ist, ist bedenklich.» Er sei enttäuscht, dass sich weder die SVP noch die FDP auf eine Enthaltung oder einer Stimmfreigabe einigen konnte. Der Regierungsrat ist nun aufgerufen, innert zwei Jahren gesetzliche Grundlagen für ein Verbot zu schaffen. 

Regierungsrat gegen Motion

Für Heer sei nach einiger Recherche klar gewesen, dass er etwas gegen Konversionstherapien machen müsse. «Ich habe mit vielen Betroffenen gesprochen und gesehen, welches Leid dadurch ausgelöst wird.» Wer in Kreisen, in denen Homosexualität noch als Krankheit angesehen werde, zu einer Konversionstherapie gehe, handle nicht nach freiem Willen, sagt Heer.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnte im Vorfeld die Motion ab. Laut seiner Stellungnahme ist die Motion nicht mit bundesrechtlichen Vorgaben vereinbar, da das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abschliessend vom Bund geregelt wird. Für Heer sei dies allerdings kein Argument: «Wenn der Bund keine Regulierung erzielt, müssen wir es auf kantonaler Ebene machen.»

Geistliche nicht betroffen

Einen weiteren Kritikpunkt sahen der Regierungsrat und die Kritiker darin, dass die Motion auf das Gesundheitsrecht abziele. Dadurch könnten Geistliche, Seelsorgerinnen und Seelsorger oder selbst ernannte Coaches weiterhin Konversionstherapien anbieten.

Diesen Vorwurf hält Heer für «vorgeschoben». Er glaube nicht, dass es vor Gericht standhalten würde, wenn die nicht-medizinische Tätigkeit als Erklärung genutzt werde. Es gebe zwar schon strafrechtliche Regelungen für Härtefälle, doch die müssten erst mal belegt werden. «Daher ist die Signalwirkung eines Konversionsverbots enorm wichtig.»

UNO fordert Verbot

Der Kanton Zürich ist nach den Kantonen Genf und Waadt der dritte Kanton, der nun an einem entsprechenden Verbot arbeitet. Auch auf nationaler Ebene beschäftigt das Thema: Eine Motion, die Konversionsmassnahmen verbieten und unter Strafe stellen will, wurde im Dezember 2022 vom Nationalrat angenommen und liegt nun beim Ständerat.

Im Vergleich mit den Nachbarländern liegt die Schweiz aufgrund immer wieder hinausgeschobener Abstimmungen allerdings zurück. Deutschland, Frankreich und Österreich haben Konversionstherapien bereits verboten. Auch internationale Organisationen wie die UNO oder der Weltärztebund verurteilen die Konversionstherapie und fordern ein weltweites Verbot. 

Was hältst du vom Verbot von Konversionstherapien?

Sehr dagegen.Eher dagegen.Eher dafür.Sehr dafür.

LGBTIQ: Hast du Fragen oder Probleme?

Hier findest du Hilfe:

LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133

Du-bist-du.ch, Beratung und Information

Transgender Network Switzerland

InterAction, Beratung und Information für intergeschlechtliche Menschen

Lilli.ch, Information und Verzeichnis von Beratungsstellen

Milchjugend, Übersicht von Jugendgruppen

Elternberatung, Tel. 058 261 61 61

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

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