September 8, 2024

Die Gegner der Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich haben Einsprache gegen den «Beleuchtenden Bericht» zur Volksabstimmung eingereicht. Der Regierungsrat hat diesen abgewiesen. Die Gegner wollen nun ans Bundesgericht.

Daniel KrähenbühlMarino Walser

Darum gehts

  • Der Regierungsrat hat die Einsprache gegen den «Beleuchtenden Bericht» zur Volksabstimmung betreffend der Pistenverlängerung am Zürich Flughafen abgewiesen.

  • Die Gegner der Pistenverlängerung erhoben schwere Vorwürfe: Die Stellungnahme des Komitees soll geändert und gekürzt worden sein.

  • Es liege keine Verletzung der Abstimmungsfreiheit vor, so der Regierungsrat.

Schlappe für das Referendumskomitee «NEIN zum Pistenausbau»: Der Regierungsrat hat die Einsprache gegen den Beleuchtenden Bericht zur Volksabstimmung abgewiesen.

Die Gegner der Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich hatten beim Regierungsrat eine Einsprache gegen den Bericht zu den Pistenverlängerungen erhoben. Sie erhoben schwere Vorwürfe gegen die Staatskanzlei: Diese hätten die Stellungnahme des Komitees eigenmächtig geändert und gekürzt.

«Offensichtlich unwahre Aussagen»

Der Regierungsrat kommt nun aber zum Schluss, dass keine Verletzung der Abstimmungsfreiheit sowie des Grundsatzes von Treu und Glauben vorliege. Fakt sei, dass mit dem Referendumskomitee «trotz mehrmaliger Verlängerung der Frist zur Einreichung des Textes und der Grafiken» keine Einigung über dessen Überarbeitung gefunden werden konnte, die in inhaltlicher und formaler Hinsicht den rechtlichen Anforderungen und Vorgaben der Staatskanzlei genüge.

Im Wesentlichen sei es darum gegangen, dass die eingereichten Grafiken nicht den Geboten der Sachlichkeit und Verständlichkeit entsprachen und «offensichtlich unwahre Aussagen» enthielten. Mit der Nichtberücksichtigung der Grafiken im Beleuchtenden Bericht liege damit keine Verletzung der Abstimmungsfreiheit sowie des Grundsatzes von Treu und Glauben vor. Der vom Referendumskomitee zuletzt eingereichte Text habe zwar keine Grafiken enthalten, sei aber zu spät bei der Staatskanzlei eingegangen.

Zuvor hatte der Regierungsrat bereits das Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen zur Einsprache gegen den Bericht abgewiesen. 

Weiterzug ans Bundesgericht

Am Donnerstagnachmittag dann die prompte Antwort der Gegner, die eine Schlappe erfahren haben. In einer Medienmitteilung kündigt der Verein «Fair in the Air» an: «Wir ziehen die Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht weiter», so Urs Dietschi, Vorstand von «Fair in the Air». 

Die Begründung für die Ablehnung des Regierungsrats – als Entscheidungsorgan der eigenen Kürzung – sei nicht nur dünn, sondern schlicht unzutreffend und entspreche weder dem Vorgehen bei einer Stellungnahme noch dem tatsächlichen Prozess der Eingabe. «Eine Abstimmung ohne die Information der Stimmberechtigten über die faktischen, belegten Gegenargumente, weil sie der einen Seite nicht passen, und das Verschweigen-Wollen offizieller Zahlen ist einer Demokratie nicht würdig», so Dietschi weiter. 

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