July 27, 2024

Das Baurekursgericht stoppte vor einem Jahr das Plaza-Aufstockungsprojekt. Nun muss das Gericht die Baubewilligung für die Glaskrone mit Dachrestaurant und Balkon neu aufrollen.

Das Verwaltungsgericht hat sich mit der Glaskrone über dem Plaza befasst.Es kommt zu dem Schluss, dass die Aufstockung zu einer städtebaulichen Aufwertung führt.Der Fall geht jetzt zurück an das Baurekursgericht, das erneut beurteilen muss, ob eine Baubewilligung erteilt wird.

Darum gehts

  • Das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Kino Plaza soll aufgestockt werden.

  • Das Verwaltungsgericht hat im Fall ein Urteil gefällt.

  • Nun muss sich erneut das Baurekursgericht damit beschäftigen.

Das ehemalige Lichtspielhaus Plaza an der Ecke Badener-/Langstrasse soll um zwei Etagen aufgestockt werden. Im ersten Dachgeschoss sind eine Markthalle und Take-aways geplant, zuoberst ein Dachrestaurant. Obwohl die Stadt Zürich und der Denkmalschutz keine Einwände gegen das Projekt der Zürcher Architektin Tilla Theus hatten, mussten die Pläne letztes Jahr auf Eis gelegt werden. Der Grund: Anwohnende und der Heimatschutz legten Rekurs ein, das  Baurekursgericht gab ihnen recht.

Weil die Bauherren Beschwerde erhoben, befasste sich das Zürcher Verwaltungsgericht mit dem Fall – und kam nun zu einem komplett gegensätzlichen Urteil als die Vorinstanz, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Das Gebäude werde heute von den viel höheren umliegenden Liegenschaften geradezu «erdrückt». Die Aufstockung – eine «städtebauliche Aufwertung» – führe dazu, dass das Gebäude höhenmässig «einigermassen gleichzieht» und mehr Beachtung erfahre, führt das Gericht aus. 

«Krasser Gegensatz zum Erscheinungsbild»

Zudem seien das öffentliche Interesse an einer Verdichtung des mit 60 Prozent der in dem Bereich erlaubten Ziffer «stark unternutzten» Gebäudes und das private Interesse an der besseren Ausnützung des Grundstücks gross. Das Interesse an der baulichen Weiterentwicklung überwiege deshalb gegenüber dem Interesse an einer umfassenden Bewahrung der aktuellen Situation.

Im Urteil wird vermerkt, dass eine Minderheit der Kammer und die Gerichtsschreiberin anderer Meinung waren. Dies, weil es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handle, dessen schützenswerten Umfang es ungeschmälert zu erhalten gelte. «Die Gestaltung der Aufstockung ist äusserst ausgefallen und steht mit ihrer gänzlich anderen Materialisierung und ihrer kristallinen Gestaltung in krassem Gegensatz zum harmonischen und klar strukturierten Erscheinungsbild der Bestandsbaute», schreibt die Minderheit.

Der Fall geht jetzt zurück an das Baurekursgericht, das erneut beurteilen muss, ob eine Baubewilligung erteilt wird. Danach sind erneut Beschwerden möglich.

Martin Künzli, Präsident der Bauherrin Retag, wollte auf Anfrage von 20 Minuten keine Stellung zum Bauprojekt nehmen.

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