July 27, 2024

Die Zürcher Gemeinde Wallisellen gilt als Vorreiterin des Spuckverbots auf öffentlichem Grund. Die bisherige Strafe könnte mit der neuen Polizeiverordnung massiv härter werden.

Wer auf öffentlichen Grund spuckt, kann bisher unter anderem in Wallisellen mit 30 Franken gebüsst werden.  (Symbolbild)In der Gesetzgebung von Arbon TG heisst es: «Wer im Siedlungsgebiet oder in öffentlichen Parks und Anlagen der Stadt erbricht oder ausspuckt, sorgt unverzüglich für das Beseitigen des Erbrochenen oder Ausgespuckten.» Im Polizeiverbund Hardwald wird die Polizeiverordnung angepasst. Dies betrifft auch das Spuckverbot: Neu könnte eine Busse von 200 Franken verhängt werden. Die betroffenen Gemeinden müssen noch zustimmen. (Symbolbild)

Darum gehts

  • Wallisellen ging als Pionierin hervor, als die Gemeinde 2007 das Spucken auf öffentlichem Grund verbot.

  • Etliche Gemeinden zogen nach. 

  • Mit der neuen Polizeiverordnung soll die Busse von 30 auf 200 Franken angehoben werden. 

Das ist passiert

«Landesweit wohl einzigartig», titelte die NZZ im Jahr 2007. Wallisellen stellte als erste Schweizer Ortschaft das Spucken auf öffentlichem Grund unter Strafe. Seither taten es ihr mehrere Gemeinden gleich. Eine Busse droht seit 2008 auch in Oberweningen und Bassersdorf, seit 2010 in Glattfelden und seit 2012 in Dielsdorf. Nun harmonisiert der Polizeiverbund Hardwald seine Verordnung. Heisst: In den Gemeinden Wallisellen, Bassersdorf, Dietlikon, Kloten und Opfikon sollen zukünftig die gleichen Regeln gelten. Unter dem Titel «Schutz des Grundes» wird das Spuckverbot zusammen mit anderen Verstössen aufgeführt. Ist der Tatbestand erfüllt, droht eine Busse von 200 Franken. Wer zukünftig also unter anderem auf Walliseller Boden spuckt, zahlt ganze 170 Franken mehr als bisher.

So wird das Gesetz bisher angewendet

Nationalrätin Yvette Estermann machte sich während der Covid-Pandemie vor drei Jahren für ein nationales Spuck-Verbot stark. Die Tamedia-Zeitungen zitieren die Antwort des Bundesrates: «Es gibt keinerlei wissenschaftliche Belege, dass sowohl das Spucken als auch dessen Verbot einen merklichen Einfluss auf das epidemische Verhalten hätte.»

Hast du schon einmal auf öffentlichen Grund gespuckt?

Ja, und ich wurde dabei erwischt. Ja, aber ich wurde dabei nicht erwischt.Nein, so etwas würde ich nie machen.Zeig mir die Resultate.

Die Gemeinden haben unterschiedliche Regeln. Die Gesetzgebung in Arbon TG verlangt: «Wer im Siedlungsgebiet oder in öffentlichen Parks und Anlagen der Stadt erbricht oder ausspuckt, sorgt unverzüglich für das Beseitigen des Erbrochenen oder Ausgespuckten.» In Flawil SG wird «die Verrichtung der Notdurft sowie das Spucken auf öffentlichem Grund» als Verunreinigung angesehen.

Bestraft wird in allen Gemeinden mit einer Busse. Die Höhe ist jedoch ebenfalls unterschiedlich. Wer auf Walliseller Boden spuckt, kann mit 30 Franken belangt werden. Wer sich auf Bassersdorfer Boden befindet, muss das Doppelte berappen. Am härtesten greift die Stadt Bülach durch. Im Zuge der Revidierung der Polizeiverordnung wurde die Busse auf 200 Franken festgelegt. Dies, wenn «das Spucken ohne Not» erfolgt. 

So geht es weiter

Die Gemeinden des Polizeiverbundes Hardwald müssen an der jeweiligen Gemeindeversammlung noch der neuen Verordnung und damit der deutlich höheren «Spuck-Busse» zustimmen. In Wallisellen wurden bis 2010 bis zu zehn Spucker gebüsst. Wie viele Gebüsste es bis heute gibt, kann die Stadt Wallisellen nicht sagen, denn die Vergehen werden unter «Littering» zusammengefasst, ohne Aufschlüsselung nach dem genauen Verstoss. 

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