July 27, 2024

Über mehrere Jahre soll eine Briefträgerin in Witikon Wertgegenstände wie Gutscheine, Bargeld oder Tickets entwendet haben. Potentielle Betroffene wurden von der Bundesanwaltschaft informiert – auch über den Namen der Verdächtigen.

Eine Briefträgerin in Witikon soll über mehrere Jahre hinweg Wertgegenstände wie Gutscheine, Bargeld oder Tickets entwendet haben.Die Bundesanwaltschaft führt mittlerweile eine Strafuntersuchung gegen die mögliche Täterin durch und bittet die Witikonerinnen und Witikoner um Mithilfe.Die Post bestätigt lediglich, dass der Fall in Witikon ihr bekannt ist. Da es sich jedoch um eine laufende Strafuntersuchung handle, könne sie sich zu weiteren Einzelheiten nicht äussern.

Darum gehts

  • Eine Briefträgerin in Witikon soll Briefe geöffnet und Wertgegenstände geklaut haben.

  • Die Bundesanwaltschaft hat mittlerweile eine Strafuntersuchung eingeleitet.

  • Um das Ausmass des Schadens auszumachen, bittet die Bundesanwaltschaft die potenziell Geschädigten um Mithilfe.

  • In einem Brief von der Bundesanwaltschaft wird gar der Name der mutmasslichen Täterin erwähnt.

Eine ehemalige Briefträgerin wird beschuldigt, im Zeitraum vom Februar 2020 bis Dezember 2022, Briefe in der Region Witikon entwendet und geöffnet zu haben. Dabei soll die Post-Mitarbeiterin Bargeld, Gutscheine, Veranstaltungstickets und weitere Wertgegenstände geklaut haben.

Mittlerweile führt die Bundesanwaltschaft (BA) eine Strafuntersuchung gegen die mögliche Täterin durch. Um das Ausmass des Diebesguts rekonstruieren zu können, ist die BA auf die Mithilfe der potentiell geschädigten Witikonerinnen und Witikoner angewiesen.

In einem Schreiben bittet die BA die Adressaten ihr mitzuteilen, ob im Zeitraum zwischen Februar 2020 und Dezember 2022 ein verschickter Wertgegenstand nicht angekommen ist, oder ob sie einen von der Post verschickten Wertgegenstand nicht erhalten haben.

Gleichzeitig informiert die BA die potenziell Geschädigten darüber, dass die Möglichkeit zur Privatklage besteht. Im Schreiben an die Witikonerinnen und Witikoner fällt aber vor allem eines auf: Der Name der mutmasslichen Täterin wird von der Bundesanwaltschaft genannt.

Das sagt die Bundesanwaltschaft dazu

Angesprochen auf die Namensnennung der Beschuldigten schreibt die Bundesanwaltschaft, dass sie dazu verpflichtet ist. Denn gegen die beschuldigte Person wurde wegen des Verdachts des mehrfachen Diebstahls sowie der mehrfachen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ein Strafverfahren eingeleitet. «In diesem Zusammenhang ist es entsprechend notwendig, den potenziell geschädigten Personen den Verfahrensgegenstand sowie die beschuldigte Person mitzuteilen», so die BA. Im Vorfeld seien rund 2600 Briefsendungen sichergestellt worden.

Entsprechend der sichergestellten Briefe schrieb die BA sämtliche natürliche und juristische Personen an, bei welchen entsprechend der Sicherstellung eruiert werden konnte, dass sie entweder Absender oder Empfänger der entsprechenden Briefsendungen waren.

Das sagt die Post dazu

Die Post bestätigt lediglich, dass der Fall in Witikon ihr bekannt ist. Da es sich jedoch um eine laufende Strafuntersuchung handle, könne sie sich zu weiteren Einzelheiten nicht äussern. Was die Post dennoch festhält ist: «Stellen wir fest, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin einen Diebstahl begeht und wir die Person überführen konnten, lösen wir das Arbeitsverhältnis auf.» Die Kündigung erfolge in solchen Fällen grundsätzlich fristlos.

Die Post sei mit rund 47‘000 Mitarbeitenden ein Abbild der Gesellschaft. «Daher ist es auch bei der Post möglich, dass sich einzelne Mitarbeitende nicht korrekt verhalten. Deshalb sind uns Sensibilisierung und Prävention sehr wichtig», so die Post weiter. Mitarbeitende werden aus diesem Grund laufend geschult und sensibilisiert. «Sie sind sich bewusst, welche Verantwortung sie für die ihnen anvertrauten Sendungen tragen.»

Gegen die beschuldigte Person gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung. 

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *