July 27, 2024

Heute, Dienstag, muss sich ein 25-jähriger Syrien-Rückkehrer wegen Widerhandlung gegen das IS-Gesetz vor Gericht verantworten.

Heute, Dienstag, muss sich ein Syrien-Rückkehrer vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, gegen das IS-Gesetz verstossen zu haben.Der heute 25-Jährige stammt aus Winterthur. Gemeinsam mit seiner Schwester reiste er 2014 nach Syrien und schloss sich dem IS an. 2019 wurde er verurteilt. Laut Anklageschrift wurde der Mann während des Strafverfahrens wieder delinquent. 

Darum gehts

  • Ein aus Winterthur stammender Syrien-Rückkehrer muss sich erneut vor Gericht verantworten.

  • Ihm wird die Widerhandlung gegen das IS-Gesetz vorgeworfen.

  • 2019 wurde der junge Mann verurteilt, weil er sich im 2014 dem IS angeschlossen hatte.

  • Während der Probezeit wurde der Mann erneut straffällig.

Die Bundesanwaltschaft beschuldigt einen heute 25-jährigen Syrien-Rückkehrer aus Winterthur der Propaganda für die Terrormiliz IS und der Anwerbung von Mitgliedern. Heute, Dienstag, muss sich der junge Mann vor Gericht verantworten.

Bereits im Februar 2019 wurde der junge Mann vom Jugendgericht Winterthur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Der Grund: Zusammen mit seiner Schwester hatte sich der damals minderjährige Mann im Jahr 2014 der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt war der heute 25-Jährige minderjährig, deshalb war das Jugendstrafgesetz massgebend.

Für den IS angeworben

Wie «Watson» schreibt, wurde der Mann bereits während des ersten Strafverfahrens und der einjährigen Probezeit nach dem Urteil erneut straffällig. Dies geht aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) hervor. Die ihm vorgeworfenen Taten belaufen sich auf den Zeitraum von Februar 2018 bis Ende Oktober 2019. Beurteilt werden die Taten durch das Bundesstrafgericht.

Der Angeklagte soll laut Bundesanwaltschaft Jugendliche und junge Erwachsene im Raum Winterthur für den IS angeworben oder sie in ihrer Befürwortung der Terrormiliz bestärkt haben. Ausserdem soll der Mann über Social-Media-Plattformen propagandistisches Material verbreitet haben.

Spendenaktionen und Versicherungsbetrug

Als Anführer einer wachsenden Gruppe von 40 bis 50 Personen in Winterthur soll der 25-Jährige laut Anklage auch Spendenaktionen für gefangene oder geflüchtete IS-Mitglieder und deren Familien durchgeführt haben. Doch damit nicht genug: Ebenfalls soll der Angeklagte einen Versicherungsbetrug begangen haben. Er soll einen Sturz aufs Steissbein vorgetäuscht haben, damit er zu Taggeldern kommt.

Der 25-Jährige wurde schliesslich Ende Oktober 2019 verhaftet und blieb bis Juli 2020 in Untersuchungshaft. Nach der U-Haft musste er seine Identitätskarte und seinen Pass abgeben und sich regelmässig bei der Polizei melden. Ausserdem wurde ein DNA-Profil des jungen Mannes erstellt.

Das beantragte Strafmass der Bundesanwaltschaft ist noch nicht bekannt. 

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