July 27, 2024

Ein Jurist ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und 5000 Franken Busse verurteilt worden.

Darum gehts

  • Ein Rechtsanwalt ist wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.

  • Er fuhr mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 235 km/h auf der Autobahn.

  • Der Raser ist geständig und akzeptiert den Urteilsvorschlag des Staatsanwaltes.

Sieben Minuten dauerte die nächtliche Raserfahrt von Winterthur bis Hegnau bei Volketswil, wo der heute 39-jährige Beschuldigte von der Polizei verhaftet wurde. Der Rechtsanwalt war im März 2022 kurz nach Mitternacht mit seinem Porsche 911 Carrera auf der Autobahn von Winterthur nach Hause im Zürcher Oberland unterwegs.

Dabei fiel er einer zivilen Polizeipatrouille auf, die ihm folgte und die Geschwindigkeit mit einem Videomessungssystem erfasste. So raste er laut Anklageschrift im Gebiet Winterthur im 100er-Bereich mit 198 km/h und passierte Baustellen statt der erlaubten Tempos von 60 und 80 km/h mit Geschwindigkeiten von bis zu knapp 180 km/h. Auf dem Gemeindegebiet Illnau-Effretikon wurde er mit 222 km/h gemessen.

Die Höchstgeschwindigkeit erreichte der Beschuldigte in Wangen bei Dübendorf, wo er seinen Porsche Carrera im 120er-Bereich auf 235 km/h beschleunigte. Der Mann wurde verhaftet, als er kurze Zeit später die Autobahn in Hegnau bei Volketswil verliess. Er wurde für einen Tag in Haft genommen. Auf der siebenminütigen Fahrt beging er 14 Verkehrsregelverletzungen. Zudem war er mit 1,2 Promille betrunken.

Jetzt wird es teuer

Der Staatsanwalt klagte den Rechtsanwalt der mehrfachen qualifizierten groben Verkehrsregelverletzung, Fahrens in fahrunfähigem Zustand und anderer Verkehrsdelikte an. Der Fall wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Das heisst, der Beschuldigte ist geständig und akzeptiert den Urteilsvorschlag des Staatsanwaltes. Dieser verlangt eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie eine zu bezahlende Busse von 5000 Franken. Zudem muss der Anwalt die Gerichtsgebühren und Untersuchungskosten von etlichen Tausend Franken übernehmen.

Der Beschuldigte (r.) mit seinem Verteidiger beim Verlassen des Gerichts.

Am heutigen Prozess vor dem Bezirksgericht gab sich der Anwalt reuig: «Ich schäme und entschuldige mich. Das hätte nie passieren dürfen.» Er sei nach einem Nachtessen mit einem Klienten nach einem erfolgreichen Prozess nach Hause gefahren. Dabei habe er schon bemerkt, dass ihn ein ziviler Wagen verfolge, aber nicht geglaubt, dass dies die Polizei war. «Die hätten doch sonst die Matrix-Leuchte eingestellt.»

Als eine Richterin fragte, warum er dann nicht die Polizei alarmiert habe, als er sich verfolgt fühlte, antwortete er: «Das war dumm gewesen, eine komplette Fehleinschätzung.» Dies habe sicher auch am Rotwein gelegen, den er getrunken habe.

«Es war ein krasser Verstoss gegen die Verkehrsregeln, eine Kombination von hohen Tempoübertretungen und Alkohol»

Führerausweis entzogen

Die Polizei hat ihm den Führerausweis abgenommen. Er muss nach der Verurteilung eine verkehrspsychologische Abklärung machen lassen, bevor er das «Billett» wieder erhält. Laut seinem Anwalt hat er der Stiftung Road Cross, welche sich für mehr Verkehrssicherheit und weniger Leid auf Schweizer Strassen einsetzt, eine freiwillige Spende von 5000 Franken gemacht.

Nach kurzer Beratung akzeptierte das Gericht den Urteilsvorschlag und erhob ihn zum Urteil. «Es war ein krasser Verstoss gegen die Verkehrsregeln, eine Kombination von hohen Tempoübertretungen und Alkohol», sagte der Richter. Man könne von Glück reden, dass nichts Schlimmeres passiert sei.

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