July 27, 2024

Um eine «dringende persönliche Angelegenheit» klären zu können, reichte ein Häftling ein Feriengesuch ein. Weil es abgelehnt wurde, bat er drei Mitarbeitende um Hilfe – und bekam sie.

Ein Abteilungsleiter und zwei Mitarbeitende halfen einem Häftling bei der Flucht, als sein Feriengesuch abgelehnt wurde. Nach Klärung der «dringenden persönlichen Angelegenheit» brachten sie ihn zurück. Das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung reichte Strafanzeige ein. Der Abteilungsleiter wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. 

Darum gehts

  • Das Feriengesuch eines Häftlings im Vollzugszentrum Bachtel wurde abgelehnt. 

  • Aus Mitleid halfen ihm schliesslich der Abteilungsleiter und zwei seiner Mitarbeitenden. 

  • Einer von ihnen fuhr ihn mit dem Traktor zum Bahnhof und wieder zurück. 

2021 wurden 7567 Straftäter in einen Strafvollzug eingewiesen. Bei 3819 Fällen handelte es sich um Ersatzfreiheitsstrafen oder Bussenumwandlungen, weil sie die verhängte Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Auch ein Häftling, dessen Alter nicht bekannt ist, wurde wegen einer nicht bezahlten Busse im Vollzugszentrum Bachtel untergebracht. Dort stellte er ein Feriengesuch, um «eine dringende persönliche Angelegenheit» erledigen zu können. Das Gesuch wurde abgelehnt. 

2. Februar 2022, 7.40 Uhr: Der besagte Mann verlässt das Vollzugszentrum Bachtel ZH. Zuvor fragte er trotz des zuvor abgelehnten Gesuchs beim 60-jährigen Abteilungsleiter und zwei Mitarbeitenden um Erlaubnis. So schildert die NZZ die Ereignisse aus dem Strafbefehl. Begleitet wird er von einem der drei Mitarbeitenden. Mit dem Traktor fahren beide zum Bahnhof und anschliessend wieder zurück in die Anstalt. 

So sind sie aufgeflogen

Die drei betroffenen Mitarbeitenden hätten Mitleid mit dem Mann gehabt und ihm deshalb geholfen, schreibt die NZZ. Und danach hatten sie offenbar ein schlechtes Gewissen. Denn dass der Vorfall aufflog, liegt daran, dass sie diesen intern selbst gemeldet hatten. Das Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung reichte Strafanzeige ein. 

Das sind die Konsequenzen

Aufgrund der geltenden Persönlichkeitsrechte macht das Amt für Justizvollzug keine Angaben zu den konkreten Konsequenzen für die drei Mitarbeitenden. Zwei von ihnen seien jedoch nach wie vor angestellt. Der Abteilungsleiter wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Trotzdem wird die Hilfeleistung ihn teuer zu stehen kommen: Bezahlen muss er eine Busse von 4200 Franken und Verfahrenskosten von 5200 Franken. 

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