July 27, 2024

Nach dem Attentat des 15-jährigen A.* werden Stimmen laut, ihm den Schweizer Pass zu entziehen. Gerichtspsychiater Frank Urbaniok erklärt, wieso es bei Ausländerkriminalität rote Linien braucht.

Darum gehts

  • Soll der 15-jährige A.*, ein Schweizer mit tunesischen Wurzeln, seinen Schweizer Pass behalten dürfen?

  • Gerichtspsychiater Frank Urbaniok gehört zu jenen, die sagen, dass zumindest die Möglichkeit bestehen sollte, Menschen wie A.* den Pass zu entziehen.

  • Er plädiert dafür, die Augen nicht vor dem übergeordneten Problem zu verschliessen: «massiv erhöhte Kriminalitätsquoten von Personen mit Migrationshintergrund bestimmter Länder».

Sie sagen, A.* habe sich für das Schweizer Bürgerrecht disqualifiziert. Was meinen Sie damit?

Frank Urbaniok: Genau das. Bei Personen, die schwerste Straftaten wie extremistisch motivierte Gewaltdelikte begehen, sollte die Möglichkeit bestehen, das Bürgerrecht wieder zu entziehen.

Was bringt das?

Zwei Sachen: Handelt es sich um einen gefährlichen Täter, kann er ausgeschafft und damit die Gefahr für die Gesellschaft reduziert werden. Und wir senden ein klares Signal an Menschen, die sich hier einbürgern lassen möchten: Ihr seid willkommen. Doch es gibt rote Linien. Wenn sie überschritten werden, ist das mit dem Bürgerrecht nicht mehr vereinbar.

«Wer das Vertrauen missbraucht und allerschwerste Straftaten verübt, dem sollte das Bürgerrecht wieder entzogen werden können.»

Unter Ihrem Post wird Ihnen vorgeworfen, damit Schweizer Bürger zweiter Klasse zu schaffen.

Ich finde diesen Gedanken bizarr. Bei jedem Menschen, der eingebürgert wird, fällt die Schweiz einen Entscheid: Wir vertrauen dieser Person und zählen darauf, dass sie sich integriert und positiv in unsere Gesellschaft einbringen will. Die allermeisten dieser Menschen tun das. Daher sollte doch niemand Mühe mit der Vorstellung haben, dass er dieses neu erworbene Bürgerrecht wieder verlieren könnte, wenn er das Vertrauen missbraucht und allerschwerste Straftaten verübt.

Das entkräftet aber nicht den Vorwurf: Es gibt dann eine rechtliche Handhabe für Schweizer und eine für Schweizer mit Migrationshintergrund. Ist das nicht eine klassische Zweiklassenjustiz?

Jedes Prinzip, das bis zur letzten Konsequenz starr umgesetzt wird, führt zu Absurditäten. Es gibt immer Ausnahmen und Einzelfälle, an denen ein starres Konzept scheitert. Es ist eine Frage der Balance zwischen einer liberalen Einbürgerungspraxis und einer Korrekturmöglichkeit bei einem schweren Integrationsversagen.

Ohnehin müssen die Vernünftigen, völlig egal, welcher politischen Einstellung, bestehende Probleme benennen und ideologiefrei Lösungen suchen.

«Die massiv erhöhten Kriminalitätsquoten von Personen mit Migrationshintergrund bestimmter Länder sind das übergeordnete Argument.»

Sie sprechen die Ausländerkriminalität an?

Das ist hier das übergeordnete Argument: Die Kriminalitätsquoten von Personen mit Migrationshintergrund bestimmter Länder sind massiv erhöht. Wir müssen diese Probleme benennen, damit wir sie angehen können. Das sind wir den Opfern, der Sicherheit unserer Bevölkerung, aber auch den vielen gut integrierten Ausländern schuldig. 

Frank Urbaniok war von 1997 bis 2018 Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich.

Ein oft gehörtes Argument dagegen ist: Diese Menschen sind nicht kriminell, weil sie Ausländer sind, sondern aufgrund ihrer Erfahrungen und des Umgangs der Gesellschaft mit ihnen.

Das kann im Einzelfall eine Rolle spielen, greift aber als pauschale Erklärung zu kurz. Es gibt gesellschaftliches Versagen und das muss angeschaut werden. Genauso gibt es aber Menschen, die die perfekten Voraussetzungen hatten und schwer kriminell wurden.

In den 70er- und 80er-Jahren führte die Haltung, dass die Gesellschaft an allem schuld sei, zu einer absoluten Katastrophe in der Praxis: Selbst unbelehrbare Wiederholungstäter konnten immer wieder rückfällig werden, weil man den Grund nicht bei der Person, sondern in der Gesellschaft suchte. Bei den meisten Straftätern ist das Problem aber nicht die Gesellschaft, sondern es sind bestimmte Eigenschaften und Einstellungen der Person. Auch darum ist es wichtig, rote Linien zu definieren und zu verteidigen.

«Hassprediger, ganz egal, aus welchem Umfeld, müssen bekämpft werden.»

Was passiert, wenn wir das nicht tun?

Das sehen wir derzeit in vielen europäischen Staaten. In Deutschland gibt es Parallelgesellschaften, die sich nicht ums Gesetz scheren und unsere Werte nicht teilen. Wenn die Menschen sehen, dass die Migrationsprobleme vertuscht und kleingeredet werden, verlieren sie das Vertrauen in die etablierte Politik. Das nutzt radikalen Rattenfängern und es droht, unsere Gesellschaften zu zerreissen. Geholfen ist damit niemandem. Denn Betonköpfe sind überall aus dem gleichen Holz geschnitzt, ob links oder rechts, bei der Antifa oder den Reichsbürgern.

Zurück zu A.: Radikalisiert wurde er wohl in der Schweiz.

Und es ist absolut zentral, dagegen vorzugehen. Hassprediger, ganz egal, aus welchem Umfeld, müssen bekämpft werden.

A.* ist 15, hat sein Leben noch vor sich. Glauben Sie an eine Reintegration?

Das kann ich unmöglich sagen, weil ich den Einzelfall nicht kenne. Es geht jetzt darum, seine Radikalisierung und Persönlichkeit genau aufzuschlüsseln und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Am Ende müssen die allenfalls vorhandenen Entwicklungsperspektiven eines Jugendlichen und der Schutz der Bevölkerung aufgrund der allenfalls bestehenden Gefährlichkeit gleichermassen berücksichtigt werden und zu einem sachgerechten Vorgehen führen. 

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *