July 27, 2024

Das Obergericht hat einen Schweizer Messerstecher zu sieben Jahren verurteilt und einen slowenischen Steinewerfer des Landes verwiesen.

Darum gehts

  • Ein damals 24-jähriger Schweizer hat 2021 im Bahnhof Stadelhofen auf zwei Männer eingestochen.

  • Der heute 27-jährige Schweizer war aus einer Gruppe von Männern mit Schottersteinen angegriffen worden.

  • Sowohl der slowenische Steinewerfer, zum Tatzeitpunkt 21 Jahre alt, als auch der Messerstecher machten Notwehr geltend.

  • Das Obergericht verurteilte den Schweizer zu sieben Jahren und verwies den Slowenen für fünf Jahren des Landes.

Ein damals 24-jähriger Schweizer warf Ende Oktober 2021, kurz nach zwei Uhr in der Früh, eine Glasflasche auf die Gleise beim Bahnhof Stadelhofen. Aus Frust, weil seine bei ihm anwesende Freundin ihn ignoriert habe, wie er später am Prozess sagte. Dies erregte die Aufmerksamkeit einer Gruppe von zehn Männern, die sich in der Nähe aufhielt. Es kam zu einer Auseinandersetzung, bei der der Schweizer einen Pfefferspray einsetzte.

Damit eskalierte die Situation: Laut Anklage stieg ein damals 21-jähriger Slowene aus der Gruppe der jungen Männer auf die Gleise, bewaffnete sich mit zwei Schottersteinen und schleuderte diese dem 24-Jährigen ins Gesicht. Trotz mehrfach gebrochener Nase ging dieser mit einem Klappmesser auf die davoneilenden Widersacher los. Er verletzte dabei zwei Männer: einen im Bereich des linken Auges und den anderen lebensgefährlich im Rücken. Der beschuldigte Slowene war nicht unter den beiden Opfern.

«Hatte mega Angst um mich und meine Freundin»

Das Bezirksgericht Zürich hat im Februar 2023 den Schweizer wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Den Slowenen verurteilte es wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Angriffs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten und einer Landesverweisung von fünf Jahren.

Beide erhoben Berufung, sodass der Fall am Montag vor dem Obergericht verhandelt wurde. Am Prozess sagte der Messerstecher, der wegen anderer Gewaltdelikte bereits vorbestraft ist, dass er sich von der Gruppe bedroht gefühlt habe: «Ich hatte mega Angst um mich und meine Freundin.» Er habe in Notwehr gehandelt und habe niemanden töten wollen. Warum er dann die fliehende Gruppe mit dem Messer verfolgt habe, begründete er damit, dass er seine Freundin schützen wollte: «Sie befand sich in Schockstarre.»

Sein Verteidiger forderte einen vollumfänglichen Freispruch. Sein Klient habe in putativer (vermeintlicher) Notwehr gehandelt. Zudem sei er unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss gestanden. Er verlangt für den seit über 900 Tagen in U-Haft befindlichen Klienten eine Entschädigung von über 180'000 Franken.

Der Slowene mit seiner Freundin vor dem Obergericht. Zum Tatzeitpunkt war er 21 Jahre alt.

Wehrt sich gegen Landesverweis

Auch der Slowene – heute 23 Jahre alt – ist kein unbeschriebenes Blatt. Er war einen Monat nach dem Vorfall im Bahnhof Stadelhofen bereits wieder in eine weitere gewalttätige Auseinandersetzungen verwickelt, für die er ebenfalls angeklagt ist. Der Heizungsmonteur ist 2014 mit seinen Eltern in die Schweiz gekommen und will diese Woche seine Schweizer Freundin heiraten. Seine Anwältin plädierte ebenfalls auf Notwehr: «Er befand sich im Verteidigungsmodus und hat mit den Steinwürfen ein Warnsignal gegeben.» Vom Landesverweis sei abzusehen, da ihr Mandant bestens in der Schweiz integriert sei und auch seine Eltern hier leben würden.

Das Obergericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz gegenüber dem Schweizer Messerstecher: «Aus den Überwachungsvideos geht nicht hervor, dass Sie die Freundin schützen wollten», begründete der vorsitzende Richter. Im Gegenteil, sie habe gehen wollen. «Es war keine Notwehr, Sie haben Tote in Kauf genommen.»

Bezüglich des Slowenen reduzierte das Obergericht die teilbedingte Strafe auf 32 Monate, wovon der Mann ein Jahr absitzen muss. «Sie haben die Auseinandersetzung gesucht und waren an vorderster Front dabei», sagte der Richter. Der Slowene wird zudem für fünf Jahre des Landes verwiesen, es liege kein schwerer persönlicher Härtefall vor.

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