July 27, 2024

Ein Student (25) hat den Betreibungsregisterauszug mit neun «Tolggen» gefälscht. Den Prozess schwänzte er.

Der Beschuldige schwänzte den Prozess am Bezirksgericht Bülach.

Darum gehts

  • Ein Student hat den Betreibungsregisterauszug mit neun Einträgen gefälscht. 

  • Der 25-Jährige erhielt einen Job und eine Wohnung, die er sonst wohl nicht bekommen hätte.

  • Der Deutsche wurde wegen Betrugs und Urkundenfälschung angezeigt.

Der heute 25-jährige Student aus dem Zürcher Unterland wollte im März 2022 eine auf ein halbes Jahr befristete Trainee-Stelle in einer Zürcher Unternehmensberatungsfirma antreten. Dazu musste der Deutsche einen Betreibungsregisterauszug einreichen. Weil dieser neun Einträge hat und er mit Recht vermutete, dass er die Stelle nicht bekommen würde, fälschte er das Dokument.

Er schrieb unter der Rubrik «Betreibung» den Vermerk «Es sind keine Betreibungen registriert» und datierte den Auszug auf den 18. März 2022. Mit Erfolg: Der junge Mann erhielt die Stelle. Der Arbeitgeber wurde aber misstrauisch und erkundigte sich beim zuständigen Betreibungsamt im Zürcher Unterland, wo man ihn auf die neun Einträge hinwies. Die Firma entliess den Mann fristlos.

Zahlte Mietzins nicht mehr

Doch nicht nur für die Arbeitsstelle hat er den Betreibungsregisterauszug «beschönigt». Die gleiche gefälschte Urkunde hat er als Teil seines Bewerbungsdossiers für eine neue Wohnung in Zürich-Altstetten eingereicht und die Wohnung auch erhalten. Den ersten Mietzins zahlte er noch vor der Wohnungsübergabe, dann leistete er keinen Zahlungen mehr. Die Wohnung wurde ihm im August 2022 gekündigt, aber erst im Januar 2023 konnte er endlich aus der Wohnung gewiesen werden.

Laut Anklageschrift verursachte der Student gegenüber seinem Arbeitgeber einen Schaden von rund 12’000 Franken. Im Fall der Wohnungsmiete entstand der Vermieterin ein Schaden durch ausgebliebene Mietzinszahlungen und Ausweisungskosten von über 15’000 Franken. Der Deutsche wurde des mehrfachen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung angeklagt. Der Staatsanwalt verlangte eine bedingte Geldstrafe von 11’700 Franken sowie eine zu bezahlende Busse von 11’500 Franken.

Blieb dem Prozess unentschuldigt fern

Am Freitag vor einer Woche hätte der Prozess gegen den Beschuldigten vor dem Bezirksgericht Bülach stattfinden sollen. Die Zustellung der Gerichtsvorladung war wegen unbekannten Aufenthalts nicht möglich, deshalb war er im kantonalen Amtsblatt gerichtlich vorgeladen worden. Nun wird ein zweiter Gerichtstermin angesetzt – erscheint er auch dann nicht, fällt das Gericht ein Abwesenheitsurteil.

Laut der Wirtschaftsplattform moneyhouse.ch ist der Beschuldigte in diesem Jahr aus zwei Finanzfirmen, die in den Bereichen Fondsmanagement und Versicherungen/Pensionskassen tätig sind, ausgeschieden. Er ist sitzt weiterhin im Verwaltungsrat einer AG im Bereich Energie, Umwelt, Rohstoffe und ist in einer weiteren AG für «massgeschneiderte Dienstleistungen in allen Personal- und Management-Fragen» tätig. 

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