May 19, 2024

Ein junger Mann, der wegen Vergewaltigung einen Freispruch forderte, ist seit knapp einem Jahr untergetaucht.

Das Obergericht Zürich hat noch kein Urteil gefällt. Das Bezirksgericht Zürich fällte erstinstanzlich das Urteil, dass der Angeklagte schuldig ist. Sein Anwalt legte jedoch Berufung ein.

Darum gehts

  • Ein junger Mann bestreitet, eine Minderjährige sexuell misshandelt zu haben.

  • Er spricht von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr, für sie war es das erste Mal.

  • Am Berufungsprozess vor dem Obergericht fehlte er, er ist seit letztem Juni untergetaucht.

Es ist ein komplizierter Fall, welcher am Dienstag vor dem Obergericht verhandelt wurde. Ein damals knapp erwachsener Schweizer soll im August 2021 im Grossraum Winterthur auf einem Sportplatz eine noch minderjährige Jugendliche sexuell misshandelt haben. Nicht nur er, auch ein Kumpel von ihm hatte in jener Nacht mit dem Opfer Geschlechtsverkehr.

Der Beschuldigte ist im Dezember 2022 vom Bezirksgericht Zürich – er war noch wegen eines anderen Delikts in Zürich straffällig geworden – zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt worden. Dagegen hat sein Verteidiger Berufung erhoben, sodass es zum Prozess vor dem Obergericht kam. Der Beschuldigte erschien nicht.

Nach der 462-tägigen Haft untergetaucht

Laut dem Oberrichter ist der junge Mann seit Juni 2023 untergetaucht, da ein weiteres Verfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung gegen ihn hängig ist. Der Mann war nach seiner Verhaftung im September 2021 für rund 450 Tage in Haft gesetzt und dann wieder freigelassen worden. Gegen seinen damals noch minderjährigen Kumpel war auch ein Verfahren wegen Vergewaltigung vor dem Jugendgericht eröffnet worden, dem sich dieser ebenfalls mit einer Flucht entzog.

Während die beiden Männer in der Untersuchung von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gesprochen hatten, verneinte dies das Opfer. Am Prozess sagte die junge Frau: «Die Männer hätten es merken sollen, dass ich es nicht wollte.» Sie habe dies zwar nicht gesagt, sei aber angespannt gewesen, habe beim Verkehr nicht aktiv mitgemacht und geweint.

Den Sternschnuppen zugeschaut

Sie war damals angetrunken von einer Party auf dem Nachhauseweg gewesen, als der Jüngere der beiden Männer sie ansprach und sie auf dem Sportplatz den Sternschnuppen zuschauten. «Als er mich dann küsste, war ich schon überrascht, ich habe aber nichts eingewendet», sagte sie. Später seien der jetzige Beschuldigte sowie ein dritter Begleiter dazugekommen. Auf die Frage der Richterin, ob sie Angst gehabt habe, antwortete die junge Frau: «Ja, die  Männer waren zwar nicht physisch gewalttätig, aber zu dritt und ich kannte sie nicht.»

Der Verteidiger des Beschuldigten verlangte einen Freispruch und eine Entschädigung von 90’000 Franken für die lange Haft. «Die Jugendliche hat sich weder körperlich noch verbal gewehrt.» Dies habe auch der dritte Begleiter als Zeuge gesagt. Für den Verteidiger ist klar: Die junge Frau hat den Geschlechtsverkehr im Nachhinein bereut: «Es war für sie das erste Mal, sie war noch Jungfrau.»

Seinem Mandanten sei nicht anzulasten, dass das Opfer den Verkehr «innerlich abgelehnt hat». Der Anwalt kritisierte auch die Anklageschrift. «Nirgends steht, welches Nötigungsprinzip mein Mandant eingesetzt hat, weder mit Drohung, Gewalt oder physischem Druck.»

Das Obergericht hat noch kein Urteil gefällt und wird es den Parteien schriftlich zustellen.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *