May 20, 2024

Ein 63-jähriger Geschäftsführer, der mit seinem PS-starken Sportwagen 144 km/h ausserorts raste, muss tief in die Tasche greifen.

Darum gehts

  • Ein Schweizer (63) ist mit Tempo 144 km/h auf der Dielsdorferstrasse in Neerach gerast.

  • Dass er nicht die Mindeststrafe von zehn Monaten erhalten hat, ist seinem damaligen psychischen Zustand zuzuschreiben.

  • Finanziell wird es für ihn aber teuer, über 8600 Franken muss er bezahlen.

Der Schweizer bretterte mit 144 km/h an einem Sonntagmorgen um neun Uhr im Juli 2023 mit seinem PS-starken Sportwagen über die Dielsdorferstrasse in Neerach im Zürcher Unterland. Dabei überschritt er die Höchstgeschwindigkeit ausserorts um 64 km/h. Eine mobile Polizeikontrolle blitzte ihn dabei und entzog dem Raser den Führerausweis auf der Stelle. Der Mann wurde in der Folge wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln angeklagt und stand am Montag vor dem Bezirksgericht Dielsdorf.

Die Verhandlung wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Das heisst, der Mann ist geständig und akzeptierte den Urteilsvorschlag der Staatsanwältin. Laut bisherigem Gesetz wäre die Mindeststrafe zwölf Monate gewesen. Die Staatsanwältin beantragte aber nur zehn Monate und eine Busse von 2000 Franken. Der Grund: Seit dem 1. Oktober 2023 kann die Mindeststrafe für ein Raserdelikt von zwölf Monaten unterschritten werden, wenn ein Strafmilderungsgrund vorliegt. Insbesondere wenn der Täter aus achtenswerten Beweggründen gehandelt hat, beispielsweise wenn er unter grosser seelischer Belastung stand.

Der Beschuldigte und seine Anwältin nach dem Prozess.

«Ab durch die Mitte»

Dies machte der Mann am Prozess vor dem Einzelrichter geltend. Nach dem damaligen Tod seiner Frau sei ihm alles über den Kopf gewachsen. «Ab durch die Mitte» sei nur noch sein Gedanke gewesen, sagte er. Nach einem Klinikaufenthalt gehe es ihm wieder besser, beantwortete er die Frage des Richters.

Dieser machte ihn darauf aufmerksam, dass der Bremsweg bei Tempo 144 km/h eine Strecke von 250 Meter betrage. Der Mann ist unbescholten, seinen Führerausweis hat er immer noch nicht und wird ihn vermutlich auch nicht so schnell erhalten.

Nach kurzer Beratung akzeptierte das Gericht den Urteilsvorschlag der Staatsanwältin und erhob ihn zum Urteil. Zwar muss er die bedingte Strafe von zehn Monaten nicht absitzen, die finanziellen Konsequenzen sind aber gross: Verfahrens- und Anwaltskosten von über 6600 Franken und die zu bezahlende Busse von 2000 Franken.

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