July 27, 2024

Im Zürcher Unterland gipfelte ein Erbstreit in der Entführung eines Katers. Der 32-jährige Täter wurde per Strafbefehl verurteilt.

vonJustin ArberIm Zuge eines Erbstreits entführte ein 32-Jähriger den zur Erbmasse gehörenden Kater. (Symbolbild)

Darum gehts

  • Im Zürcher Unterland ist ein Erbstreit eskaliert. 

  • Der 32-jährige Sohn des Verstorbenen entführte daraufhin den Kater, der zur Erbmasse gehörte.

  • Der Mann wurde per Strafbefehl zu einer Geldstrafe und Busse verurteilt.

Nach dem Tod eines Angehörigen folgt in einigen Fällen ein Streit um das Erbe. So passiert bei einer Familie, die in einer kleinen Gemeinde im Zürcher Unterland lebt. Zur Erbmasse gehört auch ein Kater, der plötzlich im Mittelpunkt des Streits stand.

Im Januar 2023 wurde der Kater vom Sohn (32) des Verstorbenen entführt und an eine Person ausserhalb der Familie weitergegeben. Für diese Tat wurde der Mann nun per Strafbefehl verurteilt, wie «ZüriToday» berichtet. 

Dafür wurde er verurteilt 

Als Geschädigte wird im Strafbefehl eine Frau genannt. Ob sie den Mann angezeigt hat, ist nicht klar. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland urteilte, dass es sich bei der Entführung des Katers um eine unrechtmässige Aneignung ohne Bereicherungsabsicht handelt. 

Doch der Büsi-Entführer wurde auch wegen Beschimpfung bestraft. Er schrieb Mitte Januar 2023 an eine andere Person der Erbengemeinschaft: «Du bisch eifach nur dumm und psychisch gstört, gnau drum wett au kein normale Mensch Kontakt mit dir.»

Wirst du einmal etwas erben?

Ja, davon gehe ich aus.Nein, ich denke nicht.Höchstens Schulden.Ich bin mir nicht sicher.Ich habe bereits geerbt.Das geht dich nichts an.

Das ist die Strafe

Der 32-Jährige muss nun eine Geldstrafe von 1100 Franken sowie eine Busse von 300 Franken bezahlen. Ausserdem werden ihm die Verfahrensgebühren von 800 Franken auferlegt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Wie es dem Büsi geht und wo es sich zurzeit befindet, oder ob es sogar zurück zu Hause ist, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. 

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