July 27, 2024

Ein Priester der katholischen Kirche soll Spendengelder entwendet haben. Ermittler konnten ihn mit einer Falle erwischen. 

Über mehrere Monate hinweg soll der Priester in Wädenswil ZH Gelder aus der Kollekte entwendet haben. Der Geistliche gab an, mit dem Herzen gedacht zu haben und nicht mit dem Kopf. Er habe das Geld nicht für sich, sondern für eine bedürftige Familie verwendet. (Symbolbild)

Darum gehts

  • Beamte überführen einen katholischen Geistlichen mit einem Trick. 

  • Er soll dabei ertappt worden sein, Geld aus einer Kollekte geklaut zu haben. 

  • Seit April fehlten über mehrere Monate immer wieder Gelder. 

  • Der Priester selbst gibt an, nicht für sich geklaut zu haben, sondern für eine bedürftige Familie. 

Über Monate hinweg fehlt in der Kollekte der Kirchgemeinde Wädenswil ZH  immer wieder Geld. «Seit April ist uns die Differenz (…) aufgefallen», sagt ein Mitglied der Kirchgemeinde gegenüber Kath.ch. «Es war regelmässig weniger Geld drin als im Jahr davor.» Um dem Täter auf die Schliche zu kommen, schaltete man die Polizei ein.

Diese stellte dem Täter eine Falle. Die Geldscheine der Kollekte wurden mit einer Chemikalie präpariert, die sich auf der Haut nachweisen lässt. Und tatsächlich: Am 13. November wurden sämtliche Personen überprüft, die zur Kollekte Zugang hatten. Das Ergebnis: Nur beim Priester höchstpersönlich konnte die Chemikalie nachgewiesen werden.

Nach eigenen Angaben nicht für sich geklaut, sondern für Bedürftige

Der überführte Geistliche war erst seit März 2023 in der Kirchgemeinde tätig. Wie die katholische Kirche Wädenswil ZH auf ihrer Webseite kommunizierte, habe man den Mann drei Tage, nachdem er ertappt worden sei, freigestellt. Zudem laufe gegen ihn ein polizeiliches Strafverfahren wegen finanzieller Unregelmässigkeiten. Weitere Auskünfte gibt die Kirchgemeinde aufgrund eines laufenden Verfahrens nicht.

Wie viel Geld der Priester tatsächlich entwendet haben soll, ist unklar. Jedoch gab der Geistliche bei einer Befragung an, das Geld nicht für sich verwendet zu haben, sondern für eine bedürftige Familie. Er habe deshalb mit dem Herzen statt mit dem Kopf gedacht. Dies konnte bislang aber nicht nachgewiesen werden. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung. 

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