July 27, 2024

Ein heute 21-jähriger Afghane, der versucht haben soll, eine Joggerin am Zürichberg zu vergewaltigen, will sich an nichts mehr erinnern. 

Ein 21-jähriger Afghane steht wegen versuchter Vergewaltigung vor dem Bezirksgericht Zürich. Die Staatsanwältin verlangte für den vierfach Vorbestraften eine unbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten sowie eine Landesverweisung von fünf Jahren. Das Gericht fälle noch kein Urteil, es will noch zusätzliche Informationen aus dem Umfeld des Beschuldigten. 

Darum gehts

  • Eine Joggerin ist am Zürichberg von einem Mann angefallen und verletzt worden. 

  • Die Staatsanwältin geht von versuchter Vergewaltigung aus. 

  • Die Verteidigerin verlangt einen Freispruch, es gebe keine Hinweise auf sexuelle Absichten. 

Es ist ein Albtraum, den eine heute 34-jährige Frau erlebt hat: Im August 2022 joggte sie morgens um sieben Uhr durch den Wald oberhalb des Theaters Rigiblick. Da rannte laut Anklage plötzlich ein junger Mann aus dem Wald heraus und fragte sie: «Wo Zürich?» Die Frau zeigte Richtung Stadt und joggte weiter. Der Unbekannte rannte ihr nach, packte sie mit dem rechten Arm am Hals und nahm sie in den Schwitzkasten. Es kam zu einem Kampf, bei dem beide einen Abhang hinunterfielen. Da sich die Frau vehement wehrte, konnte sie den Mann nach einigen Minuten in die Flucht schlagen. Dabei erlitt sie diverse Verletzungen und brach sich unter anderem Mittel- und Ringfinger.

Drei Stunden später zeigte der Mann einer Frau, die mit einem Kinderwagen an der Wasserwerkstrasse bei der Limmat unterwegs war, seinen erigierten Penis. Schon im Juni 2022 hatte er in einem Transitzentrum in Davos, wo er wohnte, einer Betreuerin seinen Penis gezeigt.

Am Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich vom Mittwoch machte der Beschuldigte kaum Aussagen. Die Frage des Richters, ob er wisse, warum er vor Gericht stehe, verneinte er. Als er zur versuchten Vergewaltigung befragt wurde, sagte er nur: «Ich weiss nicht.» Auch zu den beiden Exhibitionismus-Vorfällen könne er sich nicht mehr erinnern. Ob etwas in seinem Kopf nicht stimmen würde, fragte der Richter. «Alles gut», antwortete der heute 21-jährige Afghane. Einer psychiatrischen Beurteilung hat er sich verweigert. Der Psychiater attestiert ihm eine hohe Rückfallgefahr, nicht zuletzt bei Sexualdelikten. Der Mann war 2015 als Jugendlicher mithilfe eines Schleppers zusammen mit seinem Cousin in die Schweiz gekommen, seine Eltern leben im Iran.

Fünfjährige Landesverweisung gefordert

Die Staatsanwältin verlangte für den vierfach Vorbestraften eine unbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten sowie eine Landesverweisung von fünf Jahren. Die Beweislage sei anhand von DNA-Spuren klar, zudem habe die Joggerin noch ein Handyfoto vom Flüchtigen machen können. Der Beschuldigte hat auch in der Untersuchung gesagt, dass er sich an die Taten nicht erinnern könne, er habe damals Alkohol und Drogen konsumiert. «Das Opfer hat aber keinen Alkoholgeruch wahrgenommen und er hat ihr einen fitten Eindruck gemacht», sagte die Staatsanwältin. Er habe mit hoher krimineller Energie gehandelt. Ohne massive Gegenwehr wäre es zu einer Vergewaltigung gekommen.

Laut der Anwältin des Opfers leidet die Frau immer noch psychisch unter der Attacke. Sie habe Panikattacken, Flashbacks und Schlafstörungen. «Sie hatte Angst um ihr Leben», sagte die Anwältin und verlangte eine Genugtuung von 12’000 Franken.

«Opfer nicht im Intimbereich berührt»

Demgegenüber forderte die Verteidigerin einen Freispruch nach dem Grundsatz «In dubio pro reo» (Im Zweifel für den Angeklagten) sowie eine angemessene Genugtuung für die über eineinhalbjährige Haft. Dass ihr Mandant die Joggerin vergewaltigen wollte, seien nur Spekulationen. «Es gibt keinen sexuellen Bezug, er hat das Opfer auch nicht im Intimbereich berührt und war vollständig bekleidet.» Dass das Opfer Angst hatte, dass es vergewaltigt werden könnte, sei nachvollziehbar. «Aber daraus kann nicht geschlossen werden, dass er es vergewaltigen wollte.» Die DNA-Spuren würden nur beweisen, dass die beiden in Kontakt gekommen waren, wie, sei aber nicht erstellt. Es sei auch kein Exhibitionismus gewesen, als er mit entblösstem Glied an der Frau mit dem Kinderwagen vorbeiging. «Er hat seinen Penis nicht offensichtlich präsentiert und sie hat ihn nur ganz kurz gesehen.»

Das Bezirksgericht Zürich fällte noch kein Urteil. Man wolle zuerst noch Informationen aus dem Umfeld des Beschuldigten sammeln und dann entscheiden, ob ein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden soll. «Es ist schon speziell, dass Sie sich an gar nichts mehr erinnern», sagte der Richter. 

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