July 27, 2024

Urs Pauli, ehemaliger Direktor von «Entsorgung + Recycling Zürich», ist zu 24 Monaten verurteilt worden. Er muss eine Geldstrafe von über zehntausend Franken bezahlen.

Urs Pauli (links) mit seinem Anwalt Ueli Vogel-Etienne nach dem Prozess.Der Prozess wurde im abgekürzten Verfahren vor dem Bezirksgericht Zürich durchgeführt.Pauli war Direktor von «Entsorgung + Recycling» der Stadt Zürich und wurde 2017 entlassen. 

Darum gehts

  • Ab 2015 kamen bei ERZ zahlreiche Unregelmässigkeiten ans Licht. 

  • Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen ERZ-Direktor erhoben.

  • Urs Pauli ist im abgekürzten Verfahren zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. 

  • Der 65-Jährige ist geständig und hat das Urteil akzeptiert. 

Der heute 65-jährige Urs Pauli ist am Mittwoch vom Bezirksgericht Zürich der mehrfachen ungetreuen Amtsführung, der mehrfachen Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen worden. Er ist geständig und erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine zu bezahlende Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 60 Franken (entsprechen 10’800 Franken). Zudem muss er die Untersuchungs- und Verfahrenskosten in der Höhe von über 15’000 Franken übernehmen.

Der Prozess wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Das heisst, Pauli ist geständig und das Gericht hat den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Das Verfahren dauerte knapp eine Stunde, da keine Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft geführt wurden. Pauli äusserte sich am Prozess nicht mehr zu den Vorwürfen und meinte lediglich: «Es ist alles gesagt.» Der studierte Ökonom hat seit seiner fristlosen Entlassung beim ERZ im Juni 2017 keinen Job mehr gefunden und erhält seit diesem Sommer eine AHV-Rente. 

«Schwarze Kasse» mit 300’000 Franken

Pauli wurde unter anderem vorgeworfen, eigenmächtig Dienstfahrzeuge zum exklusiven und privaten Gebrauch für sich selbst und mehrere Kadermitarbeitende bewilligt und angeschafft zu haben. Er hat zudem eine «schwarze Kasse» in der Höhe von rund 300’000 Franken geführt, welche mit den Erlösen aus dem Verkauf von alten ERZ-Fahrzeugen gespeist wurde. Davon verbrauchte er bis am 1. September 2014 Gelder in der Höhe von 82’000 Franken für Mitarbeiteranlässe, Abschiedsgeschenke und dergleichen. Die nicht verwendeten Einnahmen bewahrte der Beschuldigte in der Folge noch bis zu seiner Freistellung 2017 an seinem Arbeitsplatz auf.

Ebenfalls soll er verantwortlich dafür sein, dass im Rahmen der Umsetzung des Grossprojekts «Logistikzentrum Hagenholz» (LGZ) diverse Rechnungen von mehreren Lieferanten im Umfang von circa zehn Millionen Franken auf falsche Kostenstellen verbucht wurden. Damit habe der Beschuldigte beabsichtigt, im Sinne einer «Budgetglättung» allfällige Budgetkürzungen beziehungsweise -nichtgenehmigungen zu verhindern, schreibt der Staatsanwalt.

Stadt Zürich fordert noch 300’000 Franken 

Gegen Pauli läuft noch ein zivilrechtliches Verfahren, die Stadt Zürich will fast 300’000 Franken von Pauli zurückverlangen. Der Beschuldigte anerkennt die Ansprüche dem Grundsatz nach. Im Zusammenhang mit der «ERZ-Affäre» sind noch weitere Kadermitarbeitende per Strafbefehl verurteilt worden. Zwei Verfahren sind noch pendent.  

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