July 27, 2024

Für ein Jahr wollte Jeka-Nena Binder (71) ihre Wohnung untervermieten, doch die Familie zog nicht aus. Und das war noch nicht alles: Die Wohnung war bei der Übergabe kaum wiederzuerkennen.

Darum gehts

  • Eine Rentnerin aus Wallisellen ZH ist verzweifelt: Ihre Untermieter hinterliessen ihre Wohnung in dreckigem und verwahrlosten Zustand.

  • Die Wohnung ist voller Schimmel, Möbel sind beschädigt und Küchengeräte stark verdreckt.

  • Der Mieterverband Zürich rät auch bei der Untermiete dazu, eine Kaution zu verlangen.

Als Jeka Binder kürzlich zurück in ihre Dreizimmer-Wohnung in Wallisellen ZH kam, war sie schockiert. Die Wohnung glich einem Saustall: An den Fenstern, Türscharnieren und der Tapete hatte sich Schimmel angesetzt, im Sieb des Geschirrspülers schwamm eine braune Suppe. Ihr Sofa war von Fettflecken übersät, ihr Esstisch voller riesiger weisser Rückstände.

Binder hatte ihre Wohnung für ein Jahr an ein Paar aus Osteuropa untervermietet, eine Bekannte habe den Kontakt hergestellt. Binder selbst verbrachte die Zeit in Kroatien. Das Untermietverhältnis sei ursprünglich vom September 2022 bis Ende August 2023 angedacht gewesen. Doch: Als der Untermietvertrag letzten Sommer auslief, habe die Familie, die mit zwei Kindern in die Wohnung zog, nicht ausziehen wollen: «Sie sagten mir, sie fänden einfach nichts anderes.» Es sollte bis März 2024 dauern, bis die Familie endlich auszog.

Binder bleibt auf den Kosten sitzen

Als die Rentnerin dann bei der Übergabe die Wohnung betrat, habe nur noch wenig an den Ursprungszustand der Wohnung erinnert. «Ich war so schockiert.» Auf Anraten der Versicherung holte Binder zwei Nachbarn kurzerhand dazu, die den katastrophalen Zustand bezeugten. Die Untermieterin sei derweil nur dabeigestanden: «Sie wollte gar nicht mit in die Wohnung kommen, wahrscheinlich weil sie ein schlechtes Gewissen hatte», erzählt Binder.

Wie würdest du dich gegenüber möglichen Untermietern absichern?

Danach habe sich die Untermieterin samt Familie nicht nur aus dem Staub gemacht, sondern auch nicht auf die Kontaktversuche von Binder reagiert. Sie selbst hat dagegen in ihrer eigenen Wohnung jede Menge zu tun, beispielsweise mit Putzen. Dazu kommt: «Ich muss die Wohnung komplett streichen und den Schimmel professionell entfernen lassen», sagt die 71-Jährige. Als Rentnerin hätte sie aber kaum Geld dafür. «Ich bin nervlich am Ende, muss Beruhigungstabletten nehmen», so die 71-jährige Rentnerin.

Das grosse Problem: Binder habe bei der Vermietung keine Kaution verlangt. «Weil die Mutter angab, Kinderärztin zu sein, dachte ich, sie sei zuverlässig und vertrauenswürdig.» Bei der Rechtsberatung und bei der Gemeinde habe sie sich inzwischen beraten lassen. Bisher hätte sie das aber auch nicht weitergebracht. «Ich muss jetzt versuchen, sie zu betreiben.»

Mieterverband: Depot ist sinnvoll

Aber hätte das überhaupt Aussicht auf Erfolg? Laut Walter Angst, Leiter Kommunikation vom Mieterverband Zürich, sieht es für Binder eher schlecht aus: «Eine Betreibung kostet Geld. Wenn die Untermietenden Rechtsvorschlag erheben, geht der Fall in der Regel an die Schlichtungsbehörde. Dort hat man nur Aussicht auf Erfolg, wenn die Gegenpartei am Schlichtungsverfahren teilnimmt und einem Vergleichsvorschlag zustimmt.»

Generell rät er, bei längerer Untervermietung der ganzen Wohnung ein Depot zu vereinbaren. «Dieses darf drei Monatsmieten nicht übersteigen und muss auf ein Mieterkautionskonto einbezahlt werden, das auf die Namen der Untermietenden ausgestellt ist.»

Walter Angst vom Mieterverband Zürich rät: Man sollte sich seine Untermieter sehr genau aussuchen.

Vertrauensperson beiziehen

Wenn man selbst nicht vor Ort ist, sollte man eine Vertrauensperson beauftragen, sich um das Mietverhältnis zu kümmert, erklärt Angst. Im Fall von Binder wäre dies sicher sinnvoll gewesen: «Wenn man im Ausland ist, sollten die Untermietenden eine Ansprechperson haben, bei der sie Fragen deponieren und Schäden melden können.»

Wenn das Untermietverhältnis ausläuft, ist eine Übergabe zu vereinbaren und ein Protokoll zu erstellen, in dem die Mängel dokumentiert sind. Wenn man die Kosten für die Behebung der Mängel den Untermietenden in Rechnung stellen und vom Depot abziehen will, muss eine Schlussabrechnung erstellt und den Untermietenden zugestellt werden.

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