July 27, 2024

Die Stadt Zürich möchte die Rosengartenstrasse entschleunigen. Die Kantonspolizei Zürich erweist dem Vorhaben nun eine Abfuhr.

Die Stadt Zürich wollte auf der Rosengartenstrasse Tempo 30 einführen.Der Grund: Pro Tag legen rund 55’000 Autos diese Strecke zurück. Dadurch sind laut Stadtrat rund 3000 Menschen einem Strassenlärmpegel ausgesetzt, der die Grenzwerte überschreitet.Die Kantonspolizei hat nun jedoch interveniert.

Darum gehts

  • Täglich befahren rund 55’000 Autos, Motorräder und Lastwagen die Rosengartenstrasse. 

  • Die Stadt will die Strasse entschleunigen, um lärmgeplagte Anwohner zu entlasten.

  • Da die Leistungsfähigkeit der kantonalen Strassen im Gesamten nicht verringert werden dürfen, musste bei der Rosengartenstrasse die Kantonspolizei Zürich das Vorhaben bewilligen.

  • Das tut sie jetzt nicht, wie sie mitteilt.

Kein Tempo 30 für die rund 55’000 Autos, die täglich die Rosengartenstrasse hoch- und runterfahren: Die Kantonspolizei Zürich teilt am Montag mit, dass sie «nach sorgfältiger Prüfung aller Fakten» zum Schluss kommt, dass das Herabsetzen der Höchstgeschwindigkeit auf der Achse Rosengarten- und Bucheggstrasse auf 30 Kilometer pro Stunde unter den gegebenen Voraussetzungen sowohl aus rechtlicher als auch aus fachlicher Sicht nicht bewilligungsfähig ist.

Die Stadt Zürich beabsichtigte, auf der Achse Rosengarten- und Bucheggstrasse die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Verkehr von heute 50 Kilometer pro Stunde auf neu 30 Kilometer pro Stunde herabzusetzen. Derartige beabsichtigte Verkehrsanordnungen bedürfen einer Zustimmung der Kantonspolizei, weil die Verkehrsanordnungen den Verkehr auf Durchgangsstrassen ausserhalb des Stadtgebiets beeinflussen können. 

Scharfe Kritik der Kapo

Wie die Kantonspolizei ausführt, sprechen insbesondere die «mangelhaften Ausführungen, die widersprüchlichen Angaben und die fehlende Koordination mit andern Lärmsanierungsmassnahmen und Projekten» im betreffenden Strassenabschnitt gegen eine Zustimmung. Zudem seien die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der betroffenen Strassen und auf den öffentlichen Verkehr nur mangelhaft beurteilt worden. Auch die Verhältnismässigkeit der beabsichtigten Massnahme sei nur mangelhaft dargelegt worden.

Die Kantonspolizei Zürich hat deshalb der Stadt Zürich mit Verfügung vom 23. Oktober 2023 die erforderliche Zustimmung für die beabsichtigte Verkehrsanordnung an der Achse Rosengarten- und Bucheggstrasse nicht erteilt. Zuvor hatte die Kantonspolizei der Stadt Zürich im August und September die Möglichkeit gegeben, sich zum beabsichtigten Entscheid zu äussern.

Die Stadt Zürich hat die Möglichkeit, innert 30 Tagen einen allfälligen Rekurs gegen die Verfügung der Kantonspolizei Zürich einzureichen.

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