July 27, 2024

Niederländische Reisende kauften in der Schweiz zwei Luxusuhren von Rolex. Weil sie diese an der Grenze nicht verzollten, wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Die Damenuhr hat einen Wert von 40’500 Franken. 

Darum gehts

  • Ein Paar wollte zwei Luxusuhren – wohl Rolex Daytonas – aus der Schweiz ausführen.

  • Beim Zoll wurden sie allerdings geschnappt.

  • Nun müssen sie Einfuhrabgaben in Höhe von 13’000 Euro nachzahlen.

  • Ein Strafverfahren haben sie ebenfalls am Hals.

Das ist passiert

Das Hauptzollamt Singen hat Ende Dezember am Grenzübergang Bietingen – an der Grenze zu Thayngen SH – bei Reisenden aus der Schweiz zwei Luxusuhren im Gesamtwert von rund 71’000 Franken entdeckt. Erst auf Nachfrage der Zollbeamten habe der niederländische Fahrer angegeben, zwei hochpreisige Markenuhren aus der Schweiz mitzubringen.

Wie der Mann sagte, hätte die zukünftige Schwiegermutter dem 29-Jährigen und seiner 26-jährigen Verlobten je eine Uhr in der Schweiz gekauft und geschenkt. Während die Uhr des jungen Mannes im Wert von 30’600 Franken noch verpackt in der Mittelkonsole des Autos lag, schmückte die Damenuhr im Wert von 40’500 Franken bereits das Handgelenk seiner Beifahrerin.

So reagierten die Zöllner

Da der Wert der beiden Uhren die Reisefreimenge um ein Vielfaches überschritten habe, seien sie aufgefordert worden, die Uhren beim Zollamt Bietingen zu verzollen, schreibt das Hauptzollamt Singen in einer Mitteilung. Der junge Mann habe sich daraufhin in das Gebäude des Zollamts begeben, dieses aber bereits kurze Zeit später wieder verlassen, um die Reise fortzusetzen.

Da die Abfertigung in diesen Fällen erfahrungsgemäss länger dauere, sei das Paar erneut angehalten und um die Verzollungsnachweise gebeten worden. Wie von den Zollbeamten vermutet, hatte der junge Mann die Uhren nicht vorschriftsmässig angemeldet und die fälligen Abgaben nicht gezahlt. 

Auf die Frage, warum trotz Aufforderung keine zollrechtliche Abfertigung vorgenommen wurde, erwiderte der Niederländer, dies zwar gewollt, sich nach kurzer Wartezeit aber für die Weiterfahrt ohne zollrechtliche Abfertigung entschieden zu haben.

Das sind die Konsequenzen

Gegen die Besitzer der Uhren wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Uhren eingeleitet und Einfuhrabgaben in Höhe von rund 13’000 Euro erhoben.

Mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe, die das Steuerstrafverfahren übernahm, muss das Paar ebenfalls rechnen.

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