July 27, 2024

Einem heute 28-jährigen Eritreer, der als Dolmetscher bei Geiselnehmern im Sudan tätig gewesen sein soll, droht eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. 

Der Eritreer steht wegen qualifizierter Geiselnahme vor dem Zürcher Obergericht. Das Bezirksgericht Bülach hat den Eritreer im Juli 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren verurteilt. 

Darum gehts 

  • Ein 28-jähriger Eritreer soll bei der Entführung von sechs Landsfrauen im Sudan mitgeholfen haben.

  • Eine der Frauen will ihn vor dem Zürcher Migrationsamt in Oerlikon wiedererkannt haben.

  • Das Bezirksgericht Bülach hat den Beschuldigten wegen Geiselnahme zu 7,5 Jahren verurteilt.

Der Mann befindet sich seit August 2019 im Gefängnis. Er war von einer Landsfrau im Oktober 2017 vor dem Zürcher Migrationsamt in Oerlikon wiedererkannt worden. Die Eritreerin und fünf weitere flüchtende Frauen waren im Frühjahr 2015 im Sudan von arabischen Nomaden überfallen und als Geiseln genommen worden. Nachdem die Angehörigen der Opfer ein Lösegeld von je 3000 Dollar bezahlt hatten, wurden die Frauen nach mehrwöchiger Gefangenschaft schliesslich freigelassen. Laut Anklageschrift wurden die sechs Frauen misshandelt, vergewaltigt und mit dem Tod bedroht.

Die Übersetzung für die Lösegeldforderungen zwischen den Angehörigen der Geiseln in Eritrea und den Arabisch sprechenden Nomaden vom Volksstamm der Rashaidas soll der abgewiesene Asylsuchende gemacht haben. Die belastenden Aussagen der Frau werden von einer zweiten Geisel bestätigt. Sie ist mit dem Opfer verwandt und lebt in Deutschland. Die beiden Frauen sagten in der Untersuchung, dass der Beschuldigte jeweils mit den Angehörigen der sechs Frauen telefonierte und dabei gedroht habe, man werde die Geiseln weiterverkaufen, deren Nieren entnehmen oder gar töten, wenn das geforderte Lösegeld nicht eintreffe.

«Ich kenne die Frau nicht»

Das Bezirksgericht Bülach hat den Mann im Juli 2022 wegen qualifizierter Geiselnahme zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass der Beschuldigte mit seinem Anteil vom Lösegeld die Schlepperkosten von 4000 Dollar von Libyen nach Italien bezahlt hat. Dagegen erhob der Beschuldigte Berufung ans Obergericht. 

An der Gerichtsverhandlung vom Donnerstag vor dem Obergericht bestritt der Asylbewerber den Tatvorwurf: «Ich kenne die Frau nicht, ich habe sie nie gesehen.» Es müsse eine Verwechslung vorliegen. Er sei damals ebenfalls auf der Flucht gewesen und habe in der sudanesischen Hauptstadt Khartum darauf gewartet, mit einer Schlepperbande nach Libyen zu kommen und von dort aus nach Europa zu gelangen. Das Fluchtgeld hätte seine Familie bezahlt.

Der Beschuldigte ist mit elf Geschwistern in Eritrea aufgewachsen und als 20-Jähriger geflohen, da er in den Militärdienst eingezogen werden sollte. Er sei mit einer Frau in Deutschland verheiratet, der Kontakt sei seit der Verhaftung aber abgebrochen, sagte er am Prozess.

War als Dolmetscher Mittäter 

Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch und eine angemessene Genugtuung. «Mein Mandant sitzt seit 1562 Tagen unschuldig im Gefängnis», sagte er. Das Gericht habe sich auf eine abenteuerliche und einseitige Beweiswürdigung abgestützt. Der Anwalt vermutete, dass das angebliche Opfer sich mit der Geiselnahme einen positiven Asylentscheid erhoffte. Sein Mandant sei nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» freizusprechen und sofort zu entlassen. «Die einzigen Indizien der angeblichen Entführung sind die Aussagen von zwei verwandten Freundinnen», sagte der Anwalt.

Demgegenüber forderte der Staatsanwalt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. «Er war als Dolmetscher Mittäter und hat sich an einer äusserst brutalen und langdauernden Geiselnahme beteiligt.» Er brauchte dringend Geld für die Schlepperbande auf der Flucht nach Europa. «Dies ist ein wichtiges Tatmotiv», sagte der Staatsanwalt. Die Rechtsvertreterin des Opfers sagte, dass ihre Mandantin immer noch unregelmässig psychiatrische Hilfe benötige, um die traumatischen Erlebnisse zu verarbeiten.  

Das Gericht fällte am Donnerstagabend noch kein Urteil, es wird später eröffnet.  

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *