September 8, 2024

Ein brasilianischer Tellerwäscher, der einen portugiesischen Promi-Coiffeur bei einem Sextreffen brutal getötet hat, ist wegen Mordes zu 14,5 Jahren verurteilt worden.

Auf seinem Facebook-Profil zeigte sich der Coiffeur auch mit Fussballsuperstar Cristiano Ronaldo. Beim Opfer handelt es sich um einen 47-jährigen Coiffeur aus Portugal, der seit 2017 in Zürich lebte.Am 1. November 2019 kam es zu einem Grosseinsatz in Zürich-Albisrieden. 

Darum gehts

  • Ein 43-jähriger Brasilianer ist angeklagt, einen Portugiesen in Zürich-Albisrieden erschlagen und erstochen zu haben. 

  • Der Beschuldigte ist geständig. Er habe im Drogenrausch gehandelt und einen Panther gesehen.

  • Das Opfer war ein 48-jähriger Promi-Coiffeur aus Madeira.

  • Das Obergericht hat den Beschuldigten wegen Mordes zu 14,5 Jahren verurteilt. 

Der inzwischen 43-jährige Brasilianer hat sich mit dem späteren Opfer via einer Dating-App in den frühen Morgenstunden des 1. November 2019 in einem Hotelzimmer in Zürich-Albisrieden verabredet. Dort kam es nach Sex und Drogenkonsum zu einem brutalen Gemetzel. Unter anderem zertrümmerte der Beschuldigte dem Coiffeur den Gesichtsschädel und schnitt ihm die Kehle durch. Das Opfer wies 38 Verletzungen auf. Am nächsten Morgen zog der Brasilianer die Kleidung des Opfers an und verliess das Hotelzimmer. Zwei Tage später wurde er verhaftet. Das Bezirksgericht Zürich bestrafte ihn mit 12,5 Jahren und mit 13 Jahren Landesverweisung. Dagegen erhoben sowohl die Staatsanwältin als auch der Beschuldigte Berufung.

«Ungeheuer mit enormen Zähnen gesehen»

Der Brasilianer, welcher seit 2011 in der Schweiz lebt und hier zwei Jahre später einen Schweizer heiratete, ist Vater von zwei erwachsenen Kindern von zwei Frauen in Brasilien. Er arbeitete als Tellerwäscher und Küchenhilfe in einem Restaurant in der Stadt Zürich. Das Opfer war in seinem Heimatland ein Promi-Coiffeur und lebte seit 2017 in Zürich. Auf seinem Facebook-Profil zeigte er seine Arbeit mit mehreren prominenten Persönlichkeiten aus Portugal – darunter auch ein Foto mit Fussballsuperstar und Juventus-Stürmer Cristiano Ronaldo aus dem Jahr 2015. In Zürich war er jedoch als Hilfsarbeiter tätig und zur Tatzeit obdachlos.

Am Prozess vor dem Obergericht vom Freitag machte der Beschuldigte wirre Aussagen. Zuerst habe der Coiffeur beim Treffen im Hotelzimmer Oralsex bei ihm verübt und ihm dann Crystal Meth in den Arm gespritzt: «Da habe ich ein Ungeheuer mit enormen Zähnen gesehen.» Es habe sich um einen Panther gehandelt, der ein Messer in der Pfote hielt und ihn angreifen wollte. Er habe mit einem Stuhl auf das fauchende Tier geschlagen. Der Beschuldigte hat zwar eine Erklärung unterschrieben, dass er den Tod des Portugiesen verursacht habe. Trotzdem sagte er am heutigen Prozess: «In meinem Kopf lebt er noch. Ich erinnere mich nicht mehr daran.»

Die Staatsanwältin verlangte wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und 15 Jahren Landesverweisung. «Es war ein Overkill, ein verstörender Gewaltexzess.» Die Pantherversion sei eine Schutzbehauptung. Laut psychiatrischem Gutachten liege zum Tatzeitpunkt nur eine leichtgradige Verminderung der Schuldfähigkeit vor. Das Urteil der Vorinstanz sei viel zu milde.

Tat unter massivem Drogenkonsum verübt

Demgegenüber forderte seine Verteidigerin einen Freispruch bezüglich des Mordvorwurfes. Ihr Mandant sei wegen selbst verschuldeter Unzurechnungsfähigkeit mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren zu bestrafen: «Mein Mandant war durch die Psychose fremdgesteuert, er tötete im Wahn.» Es habe vorgängig keinen Streit gegeben. Der Beschuldigte habe nach dem massiven Drogenkonsum von Crystal Meth und Kokain gemeint, dass er um sein Leben kämpfen müsse. Es habe im Zimmer ein totales Chaos geherrscht, der Tatort sei mit Blut und Kot verschmiert gewesen. Im Weiteren sagte die Anwältin, dass ihr Mandant für die Überhaft zu entschädigen und auf eine Landesverweisung zu verzichten sei. 

Das Obergericht sprach den Brasilianer des Mordes schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 14,5 Jahren und einer Landesverweisung von 14 Jahren. Das Gericht machte ein Fragezeichen hinter die Pantherversion. Die Darstellung sei nicht nachvollziehbar und nicht vollständig. So habe der Beschuldigte ausführlich über den angeblichen Pantherangriff berichtet, die aber bei dem Messereinsatz abrupt endete. Er habe sich an die Umstände vor und nach der Tat gut erinnern können, aber zur Tat dann einen Gedächtnisverlust geltend gemacht. «Das ist merkwürdig», sagte der Richter. Es habe sich bei der Pantherversion um eine nicht glaubhafte Schutzbehauptung gehandelt. «Das Opfer wurde regelrecht abgeschlachtet», fasste das Gericht die Tat zusammen. Die Beweggründe würden im Dunkeln liegen.   

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