July 27, 2024

Eine junge Rumänin und dreifache Mutter ist wegen Betrugs und Sozialhilfemissbrauchs verurteilt worden und muss die Schweiz für fünf Jahre verlassen.

Die dreifache Mutter ist angeklagt, einem Rentner hunderttausend Franken abgezockt zu haben.Das Obergericht verurteilte die Frau zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Zudem muss sie die Schweiz für fünf Jahre verlassen, wie schon das Bezirksgericht Zürich entschieden hat.

Darum gehts 

  • Eine Rumänin hat einem Rentner (70) innerhalb eines Monats hunderttausend Franken abgeluchst. 

  • Die Frau ist vom Bezirksgericht Zürich wegen Betrugs und Sozialhilfemissbrauchs zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. 

  • Gegen die fünfjährige Landesverweisung der Vorinstanz gelangt die dreifache Mutter ans Obergericht.

  • Dieses bestätigt die Landesverweisung, es liege kein Härtefall vor.  

Die zur Tatzeit 24-jährige Rumänin hat im Januar 2021 bei der Tramhaltestelle Löwenplatz in der Zürcher Innenstadt einen 70-jährigen Mann angesprochen, ihn in ein Gespräch verwickelt und dann in seine Wohnung begleitet. Es folgten tägliche Telefongespräche, wobei sie ihn um finanzielle Hilfe für angebliche Operationen für ihre krebskranke Mutter bat. Sie versprach, das Geld wieder zurückzuzahlen.

Durch die Lügen gewann sie laut Anklageschrift das Zutrauen des Rentners, der sich nach einer festen Lebenspartnerin sehnte, und es kam zu Küssen und einer Massage. Zudem stellte sie ihm Sex in Aussicht. Der Rentner gab ihr innerhalb eines Monats über 106’000 Franken. Schon Monate zuvor hatte sie einen 83-jährigen Mann angesprochen und ihm in dessen Wohnung diverse Wertgegenstände gestohlen. Dazu kam noch Sozialhilfebetrug in der Stadt Zürich in der Höhe von gut 51’000 Franken.

«Die Schweiz ist meine Heimat»

Das Bezirksgericht Zürich hat die Rumänin wegen Betrugs und Sozialhilfemissbrauchs 2022 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt und sie für fünf Jahre des Landes verwiesen. Wegen Letztem gelangte die Frau ans Obergericht. Am Prozess vom Mittwoch sagte die dreifache Mutter: «Die Schweiz ist meine Heimat. Hier habe ich eine Zukunft.» Sie wird jetzt von den Eltern unterstützt und bezieht seit Anfang 2023 keine städtische Sozialhilfe mehr.

Die Frau lebt seit dem neunten Lebensjahr in der Schweiz. Eine Lehre oder Anlehre hat sie nicht gemacht und nur kurzfristig in verschiedenen Hilfsjobs gearbeitet. Zum Vater der drei noch nicht schulpflichtigen Kinder, ein rumänischer Roma, hat sie keinen Kontakt mehr und wird von ihm auch nicht unterstützt.

Angeblich vom Freund gezwungen worden 

Die Richterin fragte sie: «Wie sind Sie auf die Idee gekommen, alte Männer auszunehmen?» Sie sei vom Ex-Freund und dem Vater der drei Kinder gezwungen worden. «Bei ihm und dessen Familie gehört das zur Normalität, auch das Geld ist zu diesem Clan geflossen», sagte die Beschuldigte. Ihr Anwalt wehrte sich nur gegen den Vorwurf des Sozialhilfebetrugs, welcher eine automatische Landesverweisung verlangt.

Denn laut Anklage lebte die Frau zwischen 2017 und 2019 mehrheitlich bei ihrem damaligen Freund in Mulhouse in Frankreich und bezog trotzdem städtische Sozialhilfe. «Ihr Lebensmittelpunkt war aber in Zürich», sagte der Verteidiger. Seine Mandantin sei ein persönlicher Härtefall, ihre ganze Familie würde hier leben und sie finanziell unterstützen. Auch der betroffene Rentner, welcher als Privatkläger den Prozess verfolgte, sprach sich für einen Verbleib aus: «Die Frau ist nicht alleine schuldig», sagte er und meinte damit ihren Ex-Freund. Von einer Landesverweisung sei abzusehen, man solle nicht die Kinder bestrafen. 

Immer von der Sozialhilfe gelebt 

Das Obergericht verurteilte die Frau aber zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und ordnete eine fünfjährige Landesverweisung an. Die Beschuldigte habe sich mehrheitlich in Frankreich beim Kindesvater aufgehalten und trotzdem in Zürich Sozialhilfe bezogen. Es liege ganz klar ein Sozialhilfebetrug vor, welcher eine Landesverweisung nach sich ziehe. «Ein Härtefall verneint das Gericht», sagte die vorsitzende Richterin. Die Beschuldigte habe sich in der Schweiz beruflich nicht integriert, obwohl sie hier die Schulen besucht habe. «Sie haben immer von der Sozialhilfe gelebt und die Sozialwerke über einen Zeitraum von zwei Jahren betrogen», sagte die Richterin. Es liege im Interesse der Öffentlichkeit, dass die Rumänin die Schweiz verlassen müsse.

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