July 26, 2024

Die Gemeinde Fällanden bewilligte im April einen Kredit von 1,5 Millionen für die Anschaffung von Asyl-Wohncontainern. Das Verwaltungsgericht rügt nun den Gemeinderat.

Der Gemeinderat Fällanden wollte Wohncontainer für 64 Asylsuchende besorgen. Das Zürcher Verwaltungsgericht stoppt dieses Vorhaben nun. Der Gemeinderat müsse das Vorhaben zuerst von der Gemeindeversammlung bewilligen lassen, urteilt das Gericht.

Darum gehts

  • Der Gemeinderat Fällanden hat seine Finanzkompetenzen bei der Beschaffung von Wohncontainern überschritten.

  • Dieses Urteil fällte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.

  • Der Gemeinderat entscheidet am Dienstag, ob er das Urteil weiterziehen möchte.

Der Gemeinderat Fällanden bewilligte im April und Mai 2023 einen Kredit über insgesamt 1’550’000 Franken als gebundene Ausgabe für die Anschaffung von Wohncontainern. Darin hätten insgesamt 64 Asylsuchende untergebracht werden sollen. Dagegen hob eine Person allerdings Rekurs. Sie kritisierte, dass die Gemeinde ihre Finanzkompetenzen überschritten habe, indem sie die finanziellen Ausgaben als gebunden qualifizierte. Mit dieser Massnahme sei die Mitsprache in der Gemeindeversammlung – und damit ein Referendum – verunmöglicht worden.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gibt dem Rekurrenten nun recht: Es rügt den Gemeinderat Fällanden scharf und kritisiert in einer Mitteilung ebenfalls die «Überschreitung der Finanzkompetenzen». Die Ausgabenkompetenzen des Gemeinderats gingen bis 200’000 Franken – für alle höheren Beträge gelte es, die demokratischen Mitwirkungsrechte zu berücksichtigen. Eine Ausnahme wegen Dringlichkeit sei hier nicht zu erkennen. Das Gericht hebt die Kreditbeschlüsse daher auf.

Gemeinderat will Urteil eventuell weiterziehen

Das Gericht schreibt in einer Medienmitteilung, dass die Gemeinde Fällanden verschiedene Möglichkeiten habe, Unterbringungsplätze zu schaffen. So etwa in Zivilschutzanlagen, Pfadihütten oder im Gemeindezentrum, in der alten Zwicky-Fabrik, bei Privatpersonen in Mietwohnungen oder gemeindeeigenen Wohnungen. Der Gemeinderat müsse seinen Entscheid den Stimmberechtigten begründen, so wäre die erforderliche Güterabwägung demokratisch abgestützt.

Der Präsident des Gemeinderats Fällanden, Tobias Diener, will sich vorerst noch nicht zum Urteil äussern. Auf Anfrage sagt er, dass der Gemeinderat am Dienstag tagen wird. «Wir entscheiden dort, wie wir damit umgehen wollen – oder ob wir das Urteil vors Bundesgericht weiterziehen.»  

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