July 27, 2024

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27-Jährigen mehrere Fälle von versuchter Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung und Gewalt gegen Beamte vor. 

Die Staatsanwaltschaft klagt Brian K. in 32 Fällen an, die er während seiner Haftzeit von 2018 bis 2021 begangen haben soll.In mehreren Fällen soll er seine Zelle beschädigt haben. Der Sachschaden beläuft sich laut Anklageschrift auf rund 20’000 Franken.Der Prozess gegen Brian K. findet im Bezirksgericht Dielsdorf ZH statt. 

Darum gehts: 

  • Der Prozess gegen Brian K. startet am 30. Oktober und dauert bis zum 1. November. 

  • Die Anklageschrift gibt Einblick in die Fälle, für die der 27-Jährige von der Staatsanwaltschaft angeklagt ist.

  • Die 32 angeklagten Fälle fanden während Brian K.s Haftzeit im Gefängnis Pöschwies in Zürich in der Zeit von November 2018 bis Juli 2021 statt.

Insgesamt 27 Seiten – so lang ist die Anklageschrift, in der die 32 Fälle aufgezählt sind, für die sich Brian K. (27) vom 30. Oktober bis 1. November vor dem Bezirksgericht Dielsdorf ZH verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft klagt den 27-Jährigen in mehreren Fällen von versuchter und vollendeter Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte an. Es handelt sich um Fälle, die sich während Brians Haftzeit von 2018 bis 2021 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies zugetragen haben sollen. 

Mehrere Angriffe auf Aufseher

Die Liste beginnt mit einem Vorfall, der sich laut Anklageschrift am 22. November 2018 zugetragen hat: An diesem Tag weigerte sich der 27-Jährige, nach dem täglichen Hofgang in seine Zelle zurückzukehren. Obschon seine Handgelenke zusammengebunden waren, boxte er mit den Fäusten gegen das Schutzschild eines Aufsehers, als dieser versuchte, Brian in seine Zelle zurückzuschieben.

Mehr als zehn ähnliche Vorfälle, in denen der 27-Jährige gegen Schutzschilder der Aufseher schlug oder sich auf die Schutzschildträger warf, sind auf den folgenden Seiten der Anklageschrift dokumentiert. Bei einem dieser Vorfälle brachten die JVA-Sicherheitsmitarbeiter den Häftling zu Boden, worauf dieser einen der Aufseher kräftig in den Oberschenkel gebissen habe. 

Sachbeschädigungen in Höhe von 20’000 Franken

In einem weiteren Fall verletzte Brian einen Aufseher mit einer Glasscherbe, die er einem JVA-Sicherheitsmitarbeiter anwarf. Der Aufseher erlitt dabei Schnittverletzungen an der linken Stirnseite. Das 344 Gramm schwere Glasstück stammte vom Sicherheitsglas, das der Häftling zuvor beschädigt hatte.

Dazu reihen sich mehrere weitere Fälle von Sachbeschädigung: So soll Brian mit den Scherben unter anderem die Zellwand und -türe verkratzt sowie die Gegensprechanlage beschädigt haben. Zudem habe er mit seinem Blut «Brian Boss» an die Wand seiner Zelle geschrieben. In der Anklageschrift summiert sich die Summe der Sachbeschädigungen auf rund 20’000 Franken.

Androhung von Gewalt gegen Aufseher und deren Familien

Weiter beschreibt die Staatsanwaltschaft diverse Fälle von verbalen Drohungen, die der Häftling gegenüber verschiedenen Aufsehern aussprach. So soll er JVA-Sicherheitsmitarbeitern im Januar 2019 mit dem Tod gedroht und ihnen Folgendes gesagt haben: «Ich reisse euren Kindern die Herzen aus der Brust und stopfe sie in eure Fressen.» Zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr 2020 habe Brian einen Aufseher «du serbischer Hund, du H**ensohn» genannt und ihm mit der Aussage «deine Frau wird vergewaltigt» gedroht.

Keine konkreten Strafanträge

In seiner Anklageschrift beantragt der Staatsanwalt keine konkreten Strafanträge, verlangt aber eine Verhandlung im Sinne eines Tatinterlokuts. Das bedeutet, dass das Gericht vorerst lediglich feststellen soll, ob Brian die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat oder nicht.

Eine allfällige Bestrafung soll dagegen erst erfolgen, wenn ein anderes Verfahren gegen ihn abgeschlossen ist. Das Bundesgericht hatte jenes Verfahren im November 2021 an das Zürcher Obergericht zurückgewiesen.  

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