July 27, 2024

Eine Pole (50), der seine Freundin zu Tode geprügelt hat, ist wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt worden. Er wird für 15 Jahre des Landes verwiesen. 

Beim Opfer handelt es sich um eine 44-jährige Schweizerin mit russischen Wurzeln. Der Täter ist ein heute 50-jähriger Pole mit einem langen Vorstrafenregister. Der Tatort an der Etzelstrasse in Hombrechtikon: ein ehemaliger Gasthof. 

Darum gehts

  • Ein heute 50-jähriger Pole hat seine Freundin 2020 in Hombrechtikon zu Tode geprügelt.

  • Der Staatsanwalt fordert wegen Mordes eine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Jahren und eine Landesverweisung von 15 Jahren.

  • Die Anwältin verlangt mangels Beweisen einen Freispruch und Entschädigung für die Haft.

  • Das Obergericht hat den Polen wegen Mordes zu 17 Jahren verurteilt. 

In einem ehemaligen Gasthof in Hombrechtikon ZH kam es im März 2020 zu einem Femizid. Beim Opfer handelt es sich um eine 44-jährige Schweizerin mit russischen Wurzeln. In der Anklageschrift sind unzählige Verletzungen aufgelistet: Einblutungen an Kopf, Herz und Leber, Hämatome fast am ganzen Körper, eine Reihe von Rippenbrüchen sowie Lungenverletzungen – verursacht durch wuchtige Faustschläge und Fusstritte. Die Frau erlitt einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Sie lebte zwar noch, als die Sanitäter in das Zimmer kamen, starb aber am nächsten Nachmittag im Spital.

Beim Täter handelt es sich um einen heute 50-jährigen Polen. An jenem Abend soll die Frau gesagt haben, dass sie die Beziehung beenden möchte, was der Freund nicht akzeptierte und ausrastete. Das Paar war erst seit zwei Monaten zusammen. Das Bezirksgericht Meilen hat den Beschuldigten im Dezember 2021 wegen Mordes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt und für 15 Jahre des Landes verwiesen. Dagegen rekurrierten sowohl der Pole als auch der Staatsanwalt.

Schon die vorherige Partnerin geschlagen

Am Prozess vor dem Obergericht vom Montag verweigerte der Beschuldigte die Aussagen. Der Richter wies auf dessen langes Vorstrafenregister in Polen und Deutschland hin, unter anderem wegen Gewaltdelikten. In der Schweiz ist der Automechaniker in der Vergangenheit ebenfalls wegen Gewalt in der Beziehung mit einer anderen Partnerin straffällig geworden. Er hatte sie blutig geschlagen und mit dem Tode bedroht. 

Die Verteidigerin verlangte – wie schon bei der Vorinstanz – einen Freispruch und eine Entschädigung für die über dreieinhalbjährige Haft. «Klar ist nur, dass alles unklar ist», sagte sie. Die genaue Todesursache sei nicht bekannt. Die beiden medizinischen Gutachten würden sich widersprechen. Das Gutachten aus Bonn (D) würde von massiver stumpfer Gewalteinwirkung ausgehen, während die Zürcher Rechtsmediziner einen Sturz oder Verletzungen durch die Wiederbelebungsmassnahmen nicht ausschliessen würden. Aus diesem Grund sei ihr Mandant nach dem Grundsatz «In dubio pro reo» (Im Zweifel für den Angeklagten) freizusprechen. Die Anwältin vermutet, dass die mit 3,7 Promille stark betrunkene Frau an den Folgen eines Sturzes ausserhalb des Hauses gestoben sei. Ihr Mandant war ebenfalls betrunken und hatte zur Tatzeit einen Blutalkoholwert von zwei Promille. 

Staatsanwalt: «Es war ein Overkill» 

Demgegenüber ist für den Staatsanwalt die Sache «glasklar». Der Beschuldigte habe das Opfer mit einer bestürzenden Brutalität getötet. «Es handelte sich um einen eigentlichen Overkill, eine Übertötung.» Dies hätte auch das Bonner Gutachten festgestellt. Der Staatsanwalt verlangte wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren sowie einen Landesverweis von 15 Jahren. Der Anwalt des Sohnes des Opfers, der zur Tatzeit erst 14 Jahre alt war, forderte eine Genugtuung von 50’000 Franken. «Der Sohn hatte einen engen Kontakt zur Mutter, ihr gewaltsamer Tod war ein schlimmer Einschnitt in seinem Leben.»

Das Obergericht verurteilte den Beschuldigten wegen Mordes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 17 Jahren und verwies ihn für 15 Jahre des Landes. Dem Sohn muss er 50’000 Franken Genugtuung bezahlen. «Bilder sprechen mehr als tausend Worte», sagte der vorsitzende Richter. Man habe aber aus Pietätsgründen – der Sohn des Opfers war auch am Prozess – die gemachten Fotos von den Verletzungen an der Leiche nicht im Gerichtssaal gezeigt.

Dafür las der Richter während Minuten den Bericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich vor, der die unzähligen Wunden und Verletzungen am ganzen Körper der Frau minutiös auflistete. «Es braucht sehr viel, jemanden mit blossen Händen zu töten», sagte der Richter. Der Beschuldigte habe das Opfer zum Tatzeitpunkt erschlagen, vernichten und töten wollen. Es handle sich bei der äusserst brutalen Tat ganz klar um einen Mord. 

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