July 27, 2024

Der Prozess gegen Brian K. findet am 30. Oktober im Bezirksgericht Dielsdorf statt. Brian selbst hat ein Dispensationsgesuch gestellt, das nun bewilligt wurde.

Brian wird am Prozess Ende Oktober nicht dabei sein.Die Staatsanwaltschaft klagt Brian K. in 33 Fällen an, die er während seiner Haftzeit von 2018 bis 2021 begangen haben soll.In mehreren Fällen soll er seine Zelle beschädigt haben. Der Sachschaden beläuft sich laut Anklageschrift auf rund 20’000 Franken.

Darum gehts

  • Ende Oktober muss sich Brian K. vor dem Bezirksgericht Dielsdorf verantworten. 

  • Gemäss Anklage werden ihm 33 Vorfälle zur Last gelegt. 

  • Brians Dispensationsgesuch wurde nun bewilligt.

Der bekannteste Strafgefangene der Schweiz, Brian K. (28), muss sich am 30. Oktober erneut vor Gericht verantworten. Es geht dabei um Delikte, die er zwischen dem 22. November 2018 und dem 23. Juli 2021 in der Strafanstalt Pöschwies begangen haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27-Jährigen mehrere Fälle von versuchter Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung und Gewalt gegen Beamte vor. Der Prozess findet im Bezirksgericht Dielsdorf statt.

Das Gericht hat nun mitgeteilt, dass Brian K. ein Gesuch um Dispensation von der Teilnahme an der Hauptverhandlung und Urteilseröffnung gestellt hat. Dieses ist vom Bezirksgericht Dielsdorf mit Verfügung vom 24. Oktober 2023 bewilligt worden. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Zweiteilung der Hauptverhandlung wird hingegen abgewiesen. 

Strafverfahren hängig

Beim sogenannten Tatinterlokut sollte das Gericht zunächst nur prüfen, ob Brian K. die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat. Erst in einem zweiten Schritt sollen die Schuldfrage sowie die Folgen eines Schuld- oder Freispruchs behandelt werden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft drängte auf dieses Vorgehen, da derzeit ein Strafverfahren nach der Rückweisung durch das Schweizerische Bundesgericht am Obergericht des Kantons Zürich hängig ist. 

Im jetzigen Prozess würden sich die gleichen rechtlichen Fragen stellen, wie sie das Bundesgericht im Rückweisungsentscheid vom November 2021 aufgeworfen hat – namentlich zum Vorliegen einer allfälligen Notstandssituation.

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