July 27, 2024

Ein Schweizer Burek-Geschäft kriegt es mit der Burger-Kette zu tun. Der Name soll zu ähnlich sein. Der Fall wird nun vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Darum gehts

  • Die internationale Burger-Kette Burger King möchte, dass der Imbiss von zwei Schweizern Namen und Logo ändert.

  • Das Bundesverwaltungsgericht wird nun entscheiden, ob sich Burek King «in wettbewerbswidriger Weise an die Marke» Burger King anlehnt.

  • Peter Georg Picht, Professor für geistiges Eigentum, räumt Burek King durchaus Chancen im Rechtsstreit ein.

David gegen Goliath – Burger King gegen Burek King. Der Markenstreit zwischen der internationalen Burger-Kette und dem Imbiss-Geschäft von Bekim Limani und Fatmir Mehmedi geht vors Bundesverwaltungsgericht. Laut dem Burger-Riesen haben sich die beiden Schweizer Unternehmer bei ihrer Marke «in wettbewerbswidriger Weise an die Marke» angelehnt.

Das Wort «King» im Namen sowie die Initialen «BK» und die Krone im Logo von Burek King sind dabei die strittigen Punkte. Und tatsächlich: Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum gibt dem Einspruch von Burger King in erster Instanz recht. «Es besteht die Gefahr des Verlesens und Verhörens.»

«Ich fühle mich als King beim Burek»

Doch Limani und Mehmedi wollen nicht aufgeben. Für Mehmedi ist die Sache ganz einfach: «Mir machen nun mal Burek. Und ich fühle mich als King beim Burek.» Die Ähnlichkeit zur Burger-Kette soll den beiden bei der Namenswahl nicht aufgefallen sein. Erst nach der Eröffnung hätten Kunden sie darauf aufmerksam gemacht. «Da fanden wir es noch lächerlich und dachten uns, Burger King würde nie auf ein kleines Geschäft wie uns zukommen.» Ungefähr ein Jahr später sei dann das Unterlassungsschreiben ins Haus geflattert.

Für Fatmir Mehmedi ist klar: «Unser Produkt ist total unterschiedlich.»

Auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung blickt Mehmedi mit Sorge. «Wir haben nicht die gleichen finanziellen Ressourcen wie die. Für Burger King ist das ein Kinderspiel.» Eine Niederlage sei sehr kostspielig, da das Logo auf sämtlichem Material – von der Serviette bis zum Shirt eines gesponserten MMA-Kämpfers – gewechselt werden müsste.

Trotz der düsteren Aussichten gibt sich Mehmedi aber zuversichtlich: «Ich habe das Gefühl, wir werden gewinnen, obwohl wir es mit einem Giganten zu tun haben.»

Magst du lieber Burek oder Burger?

Burek King nicht ohne Chancen

Peter Georg Picht, Professor für geistiges Eigentum an der Universität Zürich, räumt Burek King durchaus Chancen ein. Zwar bestehe durchaus eine «markenrechtlich relevante Nähe» zwischen den Bezeichnungen und auch den Logos. «Aber Farbgebung und Ausgestaltung der Logos unterscheiden sich doch auch in einigen Aspekten», sagt Picht. Auch die unter der Marke verkauften Zentralprodukte seien merklich verschieden.

Zudem finde sich der Ausdruck «King» auch bei anderen gastronomischen Anbietern und ist also kein Alleinstellungsmerkmal von Burger King. «Dass Kunden die beiden Marken tatsächlich unmittelbar miteinander verwechseln könnten, erscheint mir nicht evident.»

Der Gerichtsfall könne für Burek King auch Vorteile bringen, so Picht. «Ein gewisser ‹David gegen Goliath›-Faktor könnte Kundensympathien für Burek King hervorrufen.»

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