July 27, 2024

Ein Mann (36), der einem Kollegen zwei Messerstiche in den Nacken versetzt hat, muss sechseinhalb Jahre ins Gefängnis und dann die Schweiz für zehn Jahre verlassen.

Vor dem Bezirksgericht stand ein Tscheche wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.Das Gericht verurteilte den 36-Jährigen wegen versuchter Tötung zu sechseinhalb Jahren. 

Darum gehts

  • Ein Tscheche (36) hat einem Freund mit einem Rüstmesser zweimal in den Nacken gestochen.

  • Laut Staatsanwalt liegt eine versuchte vorsätzliche Tötung vor. Tatmotiv sei Eifersucht gewesen.

  • Für den Verteidiger ist es eine einfache Körperverletzung, es habe keine Todesgefahr bestanden.

  • Das Bezirksgericht spricht ihn der versuchten Tötung schuldig.   

Der heute 36-jährige Tscheche hat bei einer kleinen Wohnungsparty im August 2022 in Zürich-Wollishofen in den frühen Morgenstunden Streit mit einem Kollegen bekommen. Laut Anklage kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung, dabei stach der Beschuldigte mit einem Rüstmesser mit einer 8,5 Zentimeter langen Klinge zweimal auf den Nacken des Kollegen ein.

Am Dienstag stand der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Zürich, angeklagt wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. «Ich habe zugestochen, ich wollte ihn aber nicht töten oder schwer verletzen», sagte er. Gemäss dem medizinischen Gutachten wurden die Stiche zwar heftig ausgeführt, eine Lebensgefahr hat aber nicht bestanden.

Der Beschuldigte kann sich nicht mehr genau an den Vorfall erinnern. «Der Alkohol floss in Strömen.» Das Opfer hat später der Polizei gesagt, dass der Beschuldigte ihn ein Ar***loch nannte und sagte, er werde ihn umbringen. Der Tscheche dagegen sagte, dass noch eine Frau an der Party war und der Kollege ihr beweisen wollte, dass er ein «Superman» sei. Er sei vom Kollegen gedemütigt und beleidigt worden.

Er hört Stimmen im Kopf

Der Tscheche wohnt seit 2007 in der Schweiz. Er hat hier die Hotelfachschule besucht und arbeitete jahrelang in der Gastronomie. Er ist wegen Betrugs und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem Freierlohn bei Prostituierten zweimal zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er sagte am Prozess, dass er im Gefängnis in psychologischer Behandlung sei. «Ich höre seit diesem Sommer Stimmen im Kopf, die mir die Freiheit versprechen.» Er habe sich inzwischen mit dem Opfer ausgesprochen und sie hätten sich versöhnt.

Der Staatsanwalt verlangte eine unbedingte Freiheitsstrafe von sieben Jahren und eine Landesverweisung von zehn Jahren. «Es ist eine Straftat, die unnötiger nicht sein kann.» Die Messerstiche hätten seinen Kollegen ins Grab bringen können. Es sei einzig dem Zufall zu verdanken, dass das Opfer nicht tödlich verletzt wurde. «Das Motiv war Eifersucht», sagte der Staatsanwalt, «das älteste und häufigste Motiv.» Es habe sich um einen Hahnenkampf wegen einer an der Party anwesenden Frau gehandelt, beide Männer hätten sexuelle Absichten gehabt.

Demgegenüber forderte der Verteidiger wegen einfacher Körperverletzung eine bedingte Geldstrafe und den Verzicht auf einen Landesverweis. Für die Überhaft seit über einem Jahr sei sein Mandant mit 200 Franken pro Tag zu entschädigen. «Er hat weder den Tod noch eine schwere Verletzung in Kauf genommen.» Die Klinge sei nur bis gut zur Hälfte in den Körper eingedrungen. Der Beschuldigte sei stark betrunken gewesen. «Alkohol enthemmt, er fühlte sich gedemütigt und provoziert», begründete der Anwalt.

«Messerstiche waren Machtdemonstration»

Das Bezirksgericht Zürich sprach den Beschuldigten der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren – ein halbes Jahr weniger, als der Staatsanwalt gefordert hat. Zudem muss der Tscheche für zehn Jahre die Schweiz verlassen. «Ein Härtefall liegt nicht vor», begründete der Richter. Seine Familie lebe in der Tschechei und er könne dort arbeiten. 

Für das Gericht waren die Messerstiche eine Machtdemonstration. «Die Verletzungen sind nicht gefährlich, dass das Opfer aber noch lebt, ist nur dem glücklichen Zufall zu verdanken.» Der Beschuldigte habe aus nichtigem Grund zugestochen und den Tod seines Kollegen in Kauf genommen.   

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