July 27, 2024

Eine Frau erfasste im April 2022 einen über die Autobahn laufenden Mann mit ihrem Auto. Er verstarb im Spital. Am Mittwoch stand die Lenkerin vor Gericht.

Nach der Kollision verstarb der angefahrene 34-jährige Kosovare im Spital.Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen die mittlerweile 25-jährige Lenkerin lautete auf fahrlässige Tötung. Das Bezirksgericht Baden sprach die Frau jedoch frei.

Darum gehts

  • Eine damals 24-Jährige fuhr im April 2022 einen Mann an, der die Autobahn zu Fuss überqueren wollte. Er verstarb später an seinen schweren Verletzungen.

  • Nun hatte sich die mittlerweile 25-jährige Frau am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Baden im Kanton Aargau zu verantworten.

  • Die Lenkerin wurde freigesprochen.

In der Nacht auf den 14. April 2022 um 2.30 Uhr wollte die damals 24-jährige Autofahrerin die Autobahn bei der Ausfahrt Baden-West verlassen. Mit ihrem VW Golf erfasste sie einen 34-jährigen Kosovaren, der telefonierend die Fahrbahn überquerte. Er trug solch schwere Verletzungen davon, dass er am Morgen im Spital verstarb. Tests ergaben, dass der Mann zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert war und unter Drogeneinfluss stand, wie die Today-Medien berichten.

Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Nun hatte sich die mittlerweile 25-jährige Frau am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Baden im Kanton Aargau zu verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf fahrlässige Tötung. Gemäss Anklageschrift, die «Argovia Today» vorliegt, fuhr die Lenkerin zum Unfallzeitpunkt mit 90 bis 100 km/h auf der trockenen, unbeleuchteten Strasse. Hätte die 25-Jährige aufmerksamer auf die Fahrbahn geachtet, hätte sie den Fussgänger früh genug gesehen, um abbremsen zu können, so das Dokument.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten und eine Busse von 2000 Franken, weil die Kollision infolge pflichtwidriger Unvorsichtigkeit vorhersehbar und damit vermeidbar gewesen sei. Doch das Bezirksgericht Baden sprach die Frau frei.

«Etwas, das man das ganze Leben mit sich trägt»

«Ich bin sehr froh, dass ich freigesprochen wurde. Aber es ist trotzdem etwas, das man das ganze Leben mit sich trägt», gibt sich die 25-jährige Frau, die nicht namentlich genannt werden wollte, erleichtert gegenüber dem Regionalsender Tele M1 an. Ihr Anwalt, Markus Leimbacher, sagt zum Urteil: «Sie hat sich vor dem Prozess gefürchtet. Die eineinhalb Jahre waren sehr belastend für sie. Sie wohnt nicht mehr in der Region, sondern ist in einen anderen Kanton gezogen.» Auch habe seine Mandantin ihre Stelle gewechselt, damit sie Abstand gewinnen konnte.

Derweil kritisiert der Anwalt, dass es überhaupt zu einem Prozess gekommen ist. Nach Ansicht Leimbachers hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits vor der Anklageerhebung einstellen müssen. «Jedes andere Urteil hätte dazu geführt, dass ein Autofahrer auf einer Autobahn jederzeit damit rechnen muss, dass eine Person quer über die Strasse rennt», so der Jurist.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Trauerst du oder trauert jemand, den du kennst?

Hier findest du Hilfe:

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen

Muslimische Seelsorge, Tel. 043 205 21 29

Jüdische Fürsorge, [email protected]

Lifewith.ch, für betroffene Geschwister

Verein Familientrauerbegleitung.ch

Verein Regenbogen Schweiz, Hilfe für trauernde Familien

Selbsthilfegruppen

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Pro Senectute, Beratung älterer Menschen in schwierigen Lebenssituationen

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