July 27, 2024

Schnellere Arbeit und klare Nutzung der Berichte durch Strafverfolgungsbehörden fordert die GPK-N.riedern am sand

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) soll schneller arbeiten. Zudem soll die Nutzung ihrer Berichte durch die Strafverfolgungsbehörden geklärt werden. Das fordert die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) in einem neuen Bericht.

Die Sust hat den Auftrag, Unfälle im Verkehrswesen zu untersuchen. Ihre Berichte stossen in der Öffentlichkeit auf grosses Interesse. Die Tätigkeit der Untersuchungsstelle wurde teilweise auch kritisiert, insbesondere von Akteuren aus der Luftfahrtbranche.

Die parlamentarische Oberaufsicht beurteilt die Tätigkeit der Sust positiv, wie es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag heisst. Die Untersuchungsstelle verfüge über ein hohes Mass an Fachwissen in ihrem Bereich. Es seien keine systemischen Mängel zu erkennen.

Jedoch ist die GPK-N der Auffassung, dass die Ressourcen der Sust gestärkt werden sollten. Sie plädiert für eine Aufstockung der Sust-Kommission von drei auf fünf Mitglieder. Zudem solle eine Aufstockung der Ressourcen des 17 Mitarbeitende umfassenden Untersuchungsdienstes geprüft werden.

Erhöhung der Ressourcen und neue Dienste

Mit dieser Erhöhung könnte laut der Aufsichtskommission gewährleistet werden, dass die Sust ihre Untersuchungen innerhalb der gesetzlichen Fristen abschliessen kann. Ende 2021 waren 181 Untersuchungen hängig, von denen 71 seit mehr als drei Jahren liefen. Die grosse Mehrheit davon betrifft den Luftverkehr.

Auch hat sich die Kommission mit der Schaffung eines neuen Dienstes im Uvek befasst. Das sogenannte Safety Office hat den Auftrag, eine systemische Aufsicht im Sicherheitsbereich auszuüben. Die GPK-N ersucht den Bundesrat, innert der nächsten zwei bis drei Jahre eine Bilanz über die Tätigkeit dieses Dienstes zu ziehen.

Bundesrat soll Stellung nehmen

Weiter fordert die GPK-N den Bundesrat auf, die Modalitäten für die Weitergabe der Sust-Berichte an die Strafverfolgungsbehörden und für deren Nutzung zu klären. Nicht Teil des Sust-Auftrags sei es aber, Fragen der Schuld und Haftung in einem Einzelfall zu beantworten.

Schliesslich ersucht die GPK-N den Bundesrat, die rechtlichen Vorgaben für die Nachverfolgung der Umsetzung der Sust-Sicherheitsempfehlungen zu klären. Der Bundesrat soll bis spätestens 21. Februar zum Bericht und zu den Empfehlungen Stellung nehmen.