September 8, 2024

Weil der Mann seine Mietwohnungen auf Booking.com und Airbnb inserierte, wurde ihm gekündigt. Zu Recht, urteilt nun das Zürcher Mietgericht. 

Darum gehts

  • Ein Mann vermietete zwei gemietete Wohnungen online weiter.

  • Dabei machte er laut dem Zürcher Mietgericht einen «erheblichen Gewinn».

  • Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Mann mit der Untervermietung der Wohnungen gegen seinen Mietvertrag verstiess.

  • Die Kündigung des Mietverhältnisses war daher rechtens.

Trotz grosser Wohnungsnot in Zürich: Im März 2023 mietete ein Mann eine Ein-Zimmerwohnung in der Stadt für 1585 Franken pro Monat. Im befristeten Vertrag, der bis zum 29. Februar 2028 hätte dauern sollen, wurde explizit festgehalten, dass in der Wohnung bloss eine erwachsene Person leben darf.

Kurze Zeit später mietete der Mann ein Studio neben der Wohnung für 1635 Franken hinzu, damit er «eine Art grosse Wohnung» hätte. Die beiden Wohnungen vermietete er anschliessend – ohne Einverständnis des Hauseigentümers – für je rund 215 Franken pro Nacht über die Onlineplattformen Booking.com und Airbnb weiter. Laut seinen Inseraten seien die Apartments genug gross für bis zu vier Personen.

Lukratives Geschäftsmodell

Das Geschäft lief gut: Wie aus dem Entscheid des Zürcher Mietgerichts zu entnehmen ist, beschwerten sich zahlreiche Mieterinnen und Mieter im Haus über die «wechselnden und störenden» Untermieter. Doch trotz mehrmaliger Abmahnungen des Hauseigentümers machte der Mann weiter. 

Nach rund zwei Monaten reichte es dem Vermieter: Er kündigte dem Mann den befristeten Mietvertrag per 31. August 2023. Dieser wiederum zog den Fall vor die Schlichtungsbehörde und forderte seinerseits eine rückwirkende Mietzinsreduktion, da der Lift im Haus während drei Wochen defekt war.

Soll die gewerbsmässige Vermietung von Wohnungen strenger reguliert werden?

«Botschafter für die Schweiz»

Schliesslich landete der Fall vor dem Zürcher Mietgericht, wo sich der Mann rühmte, dass er mit seiner Geschäftstätigkeit als positiver Botschafter für die Schweiz fungiere, wie die Gäste-Kommentare auf booking.com und Airbnb zeigten.

Zudem behauptete der Mann, dass ihm eine Liegenschaftsmitarbeiterin mündlich erlaubt habe, die Wohnungen online weiterzuvermieten. Er habe ihr mitgeteilt, dass «Personen aus der ganzen Welt» für weniger Geld als in einem Hotel darin wohnen werden, sagte der Mann vor Gericht. 

Der Mann muss der Liegenschaftsverwaltung 9350 Franken zahlen und die Gerichtskosten übernehmen.

Kündigung rechtmässig

Das Gericht liess dieses Argument nicht gelten: «Dass der Mieter den Zweck verfolgt, seine Gäste billiger als im Hotel unterzubringen, impliziert keineswegs, dass er ihm völlig fremde Menschen einzuquartieren gedenkt, um damit einen massiven Gewinn zu erzielen.» Seine Behauptungen seien aufgrund unauflösbarer Widersprüche «völlig unglaubhaft.» 

Die ausserordentliche Kündigung der Liegenschaftsverwaltung erfolgte daher rechtmässig, urteilte das Gericht. Angesichts des Streitwerts von 135'337 Franken verdonnerte es den Mann, der Verwaltung eine «angemessene Parteienentschädigung» von 9350 Franken zu bezahlen. Zudem muss der Mann auch die Gerichtsgebühr von 6780 Franken übernehmen.

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