September 7, 2024

Vom Swiss Re-Kadermitglied zum Aussteiger im Wald: Eric Westacott würde am liebsten im Wald wohnen, eine Bewilligung dafür erhält er jedoch nicht.

Eric Westacott lebt gern im Wald.Für eine Zeit lang bot er auch Survivalkurse an.Eine Bewilligung für seine Waldbehausung hat er allerdings nicht. 

Darum gehts

  • Eric Westacott übernachtet regelmässig im Wald.

  • Er verschiebt sein Lager regelmässig, um nicht weggewiesen zu werden.

  • Denn eine Bewilligung erhält er nicht.

Eric Westacott (59) übernachtet regelmässig in den Wäldern in und um Winterthur. Im Sommer schläft er auf einer Matratze unter einer aufgespannten Blache, im Winter in einem Zelt. Alle drei Wochen verschiebt er sein Lager um einige Hundert Meter, um nicht von den Behörden weggewiesen zu werden. Denn: Eine Bewilligung, im Wald zu wohnen, hat Westacott nicht. «Ich habe schon mehrmals bei der Stadt für eine Bewilligung angefragt, leider vergeblich», sagt Westacott zum «Landbote».

Überleben im Wald sei kein Problem, sagt der Aussteiger. Auf einem Kugelgrill bereite er Essen – etwa Fladenbrote – zu. Wasser besorge er sich aus einer Quelle. Und sonst esse er, was der Wald hergebe: Beeren, Brennnesseln oder Löwenzahn. Jagen tue er nie und auch von Pilzen lasse er die Finger: «Da kenne ich mich zu wenig aus, und dann könnte es gefährlich werden.»

Der Wald als Wohnzimmer

Westacott lebte nicht immer derart zurückgezogen: Bis 2001 war er Kadermitglied beim Rückversicherer Swiss Re, das auch das World Trade Center versicherte. «Nach dem Anschlag vom 11. September 2001 habe ich jegliches Vertrauen ins kapitalistische System verloren», sagt Westacott zur Zeitung. Er kündete, pilgerte auf dem Jakobsweg, reiste jahrelang durch Afrika. Erst nach elf Jahren kehrte er in die Schweiz zurück.

Früher hat Westacott Survivalkurse im Wald angeboten, wegen Corona habe er die Tätigkeit aufgeben müssen. Nun verdiene er kein Geld, der Sozialdienst habe ihm eine Notwohnung vermittelt. Gewollt habe er das nicht: «Ich brauche keine Wohnung und möchte dem Staat nicht unnötig auf der Tasche liegen.» Er nutze die Wohnung, um zu kochen und seine Habseligkeiten zu lagern. Manchmal schlafe er auch dort. Der Wald bleibe aber sein eigentliches Wohnzimmer. Dass er dort nicht legal übernachten dürfe, störe ihn: «Ich habe schon mehrmals bei der Stadt für eine Bewilligung angefragt, leider vergeblich.»

Keine Ausnahmebewilligung

Für die Stadt gebe es hier keinen Handlungsspielraum, sagt der für Stadtgrün zuständige Stadtrat, Stefan Fritschi. Der Wald müsse geschützt und als ruhiger Naturraum erhalten bleiben. «Die Stadt muss sich ans Gesetz halten.» Es sei nicht erlaubt, sich öffentlichen Grund für private Wohnzwecke anzueignen. 

Im Wald dürfe nur für forstliche Zwecke gebaut werden, sagt auch Nadja Herz, Fachanwältin für Bau- und Immobilienrecht, zur Zeitung. Für alle anderen Bauten – also etwa Zelte, Hütten, Baracken oder Wohnwagen – brauche es eine kommunale und eine kantonale Ausnahmebewilligung des Kantons. «Dass für eine private Nutzung eine Ausnahmebewilligung zum längerfristigen Zelten im Wald erteilt wird, ist unwahrscheinlich», sagt Herz. 

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