July 27, 2024

Das unheilbar kranke, acht Monate alte Mädchen darf laut Gerichtsentscheid nur in einer Klinik oder in einem Hospiz sterben.Indi

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kind ist an einer sogenannten Mitochondriopathie erkrankt.
  • Nun hat ein Gericht entschieden, dass es nicht zu Hause sterben darf.

Ein unheilbar krankes Baby darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht zu Hause sterben. Die lebenserhaltenden Massnahmen für das acht Monate alte Mädchen müssten in einer Klinik oder einem Hospiz beendet werden, urteilte das Berufungsgericht in London, wie britische Medien am Samstag berichteten. Das Kind ist an einer sogenannten Mitochondriopathie erkrankt, einer genetischen Erkrankung, die das Nerven- und Muskelsystem betrifft und dem Körper Energie aussaugt.

Zuvor hatte ein Gericht bereits gegen den Willen der Eltern geurteilt, dass die kleine Indi nicht weiter mit lebenserhaltenden Massnahmen versorgt werden müsse. Nach Auskunft der Ärzte in Nottingham ist die Behandlung zwecklos sowie für das Kind schmerzhaft. Auch ein Antrag, die kleine Indi zur weiteren Behandlung nach Italien zu bringen, wurde abgelehnt. Vor dem Europäischen Menschengerichtshof in Strassburg scheiterten die Eltern ebenfalls.

Richter Rupert Jackson sagte, das im Februar geborene Mädchen sei bereits seit Anfang September von lebenserhaltenden Massnahmen abhängig. Die Behandlung verursache Indi jeden Tag «erhebliche Schmerzen». Sie zeige keine Interaktion mit ihrer Umwelt.

Juristische Debatte um zwölfjährigen Archie sorgte bereits für Aufsehen

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder. Vor allem die juristische Debatte um den zwölfjährigen Archie hatte für Aufsehen gesorgt, der sich bei einem häuslichen Unfall schwere Hirnverletzungen zugezogen hatte. Bei dem danach hirntoten Jungen wurden im August 2022 die Geräte abgestellt, nachdem das Oberste Gericht gegen den Willen der Eltern so entschieden hatte.

Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden in Grossbritannien oft Richter auf Empfehlung von Medizinern. Der finanziell stark unter Druck stehende Gesundheitsdienst NHS neigt dazu, lebenserhaltende Massnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das etwa in Deutschland der Fall wäre. Dort gibt es zuweilen eher Konflikte, wenn Kranke oder Angehörige Geräte aus eigenem Willen abschalten wollen.