July 27, 2024

In den Kantonen Graubünden und Wallis dürfen vorerst doch keine Wölfe mehr geschossen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.Wolf

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverwaltungsgericht untersagt vorerst in zwei Kantonen den Abschuss von Wölfen.
  • Es will zunächst auf die Beschwerden von drei Naturschutzorganisationen eingehen.

Solange das Bundesverwaltungsgericht nicht über die Beschwerden von drei Naturschutzorganisationen gegen die Dezimierung von Wolfsrudeln entschieden hat, dürfen keine Tiere abgeschossen werden. Es hat die Gesuche um Aufhebung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen.

Die Kantone Graubünden und Wallis ordneten im November 2023 den präventiven Abschuss von Wölfen an. Zuvor hatten sie vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) die entsprechenden Zustimmungen erhalten.

Wie in der Regel üblich, haben die Beschwerden der Naturschutzorganisationen Pro Natura, WWF Schweiz und Schweizer Vogelschutz aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die durch eine Verfügung angeordnete Rechtsfolge vorläufig nicht eintritt.

Die beiden Kantone stellten im Dezember ein Gesuch um Aufhebung der aufschiebenden Wirkung. Dafür sei ein schwerer Nachteil erforderlich, schrieb das Bundesverwaltungsgericht in den am Freitag veröffentlichten Verfügungen. Ein solcher liege jedoch nicht vor. Zudem würde durch den Abschuss der Wölfe ein irreversibler Zustand geschaffen.