July 26, 2024

Werden von vielen Ländern kritisiert. Israelische Siedlungen im Westjordanland.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag beurteilt die israelische Besatzungspolitik in den palästinensischen Gebieten. Eine Entscheidung des Gerichtes wäre nicht bindend, könnte jedoch mit Blick auf den Krieg im Gazastreifen den Druck auf Israel weiter erhöhen. Auch die Schweiz ist Teil des Verfahrens – sie wird heute Freitag ihr Plädoyer halten.

Wieso beurteilt der IGH Israels Siedlungspolitik?

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den Gerichtshof um ein Gutachten gebeten. Es wurde im Dezember 2022 in Auftrag gegeben – auf Initiative der Palästinensischen Autonomiebehörde. Der IGH soll überprüfen, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus der israelischen Besatzungspolitik ergeben.

Das Gericht soll zum einen über den Umgang der israelischen Behörden mit den Menschen im Westjordanland und in Ostjerusalem urteilen. Zum anderen soll es auch über die israelische Siedlungspolitik befinden. Etwa 700’000 jüdische Siedlerinnen und Siedler leben auf dem Gebiet, das von Israel besetzt wird (lesen Sie hier eine Reportage über radikale Siedler).

Warum wird der Krieg im Gazastreifen ausgeklammert?

Israels Krieg im Gazastreifen war Gegenstand eines früheren Verfahrens am IGH Ende Januar, in dem die israelische Regierung deutlich kritisiert wurde (lesen Sie hier, wie Israel ermahnt wurde). Es bestehe ein Anfangsverdacht, dass Israel Verbrechen begehe, die unter die UNO-Völkermordkonvention fallen könnten, meinte das Richtergremium. Zudem forderte es die Regierung von Premier Netanyahu auf, die Hetzreden von einigen seiner israelischen Minister zu stoppen.

Viele Medien kritisieren damals, dass die Richterinnen und Richter in Den Haag den Hamas-Terror vom 7. Oktober nicht verurteilt hatten. Das hat allerdings verfahrenstechnische Gründe. Der IGH ist nur für Staaten zuständig, nicht für terroristische Organisationen (lesen Sie hier die Analyse zum IGH-Urteil).

Warum ist die Schweiz involviert?

Insgesamt beteiligen sich 52 Staaten an der sechstägigen Anhörung – so viele wie noch nie in der Geschichte des Gerichts. Daneben halten auch drei internationale Organisationen ein Plädoyer.

Auch die Schweiz hat sich dazu entschieden, während der Verhandlung ihre Sicht darzulegen. Sie hält am Freitag ihr Plädoyer, vorgetragen durch Botschafter Franz Perrez, Direktor der Direktion für Völkerrecht des Aussendepartements EDA (lesen Sie hier ein Porträt über Franz Perrez). «Wir verstehen uns als Stimme des humanitären Völkerrechts und werden auch von aussen so wahrgenommen», sagt Perrez.

Was sagt die Schweiz?

Die Schweiz hält zunächst fest, dass beide ihre Rechte hätten: Israel habe legitime Sicherheitsbedenken, das palästinensische Volk das Recht auf Selbstbestimmung. Ungeachtet davon seien aber beide Seiten dazu verpflichtet, das Völkerrecht zu achten.

Wichtig ist gemäss Perrez, dass der Gerichtshof in seinem Gutachten unterscheiden wird zwischen zwei Fragen: Ist die Besetzung rechtens? Und welche Regeln müssen während der Besatzung respektiert werden? Im Plädoyer geht die Schweiz auf die zweite Frage ein: «Nur weil gewisse Regeln nicht eingehalten werden, muss die Besatzung nicht automatisch illegal sein», so der oberste Völkerrechtler.

Gibt es auch konkrete Kritik?

Mit konkreten Urteilen hält sich die Schweiz zurück. In den folgenden Punkten nimmt die Schweiz explizit Stellung:

Erstens, wenn es um die Selbstbestimmung der Palästinenserinnen und Palästinenser geht: Die Schweiz hatte in ihrer schriftlichen Eingabe festgehalten, dass die israelischen Siedlungen diese «schwer beeinträchtigen» würden. Die Schweiz appelliert an den Gerichtshof, eine mögliche Verletzung des Selbstbestimmungsrechts und allfällige rechtliche Folgen zu benennen.

Zweitens, der Status quo. Das Besetzungsrecht verbietet es einer Besatzungsmacht grundsätzlich, am Status quo durch dauerhafte Veränderungen zu rütteln, beispielsweise durch den Bau von Siedlungen. Die Schweiz weist jedoch darauf hin, dass gewisse Veränderungen im Status quo nötig sind. «Die Prinzipien beruhen auf der Annahme, dass Besetzungen nicht so lange dauern wie im Fall der palästinensischen Gebiete», sagt Perrez. Er betont jedoch, dass Veränderungen aber zwingend dem Wohl der palästinensischen Bevölkerung dienen müssen.

Kann das Gutachten etwas bewirken?

«Für die Schweiz ist es wichtig, dass der IGH mit der Klärung der Rechtsfrage eine gute Grundlage für Friedensverhandlungen schafft», sagt Franz Perrez. Das Gutachten, das erst in einigen Monaten erwartet wird, ist rechtlich allerdings nicht bindend. Der Internationale Gerichtshof hat beispielsweise 2004 festgestellt, dass Israel seine Trennmauern auf besetztem palästinensischem Gebiet nicht hätte bauen dürfen. Israel ignorierte das Gutachten.

Völkerrechtler glauben dennoch, dass das Gutachten die Parameter für Friedensverhandlungen bestimmen könne und damit für eine Zweistaatenlösung, indem es das geltende Recht kläre. Das Gutachten wird aber vor allem die Seite der Palästinenser stärken. Gemäss Völkerrechtlern kann es Israel dazu bewegen, gewisse Bedingungen zu akzeptieren, zu denen der Staat zurzeit nicht bereit ist.

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