July 27, 2024

Mehr als zwölf Millionen Menschen in Deutschland haben keinen deutschen Pass: Für sie wird der Weg zur Einbürgerungsurkunde künftig etwas kürzer, es gibt aber auch Verschärfungen.

Menschen können in Deutschland künftig schneller eingebürgert werden und dabei auch ihren ausländischen Pass behalten.

Eine entsprechende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts beschloss der Bundestag am Freitag in Berlin in namentlicher Abstimmung. Unter den 639 abgegebenen Stimmen waren 382 Ja-Stimmen und 234 Nein-Stimmen, bei 23 Enthaltungen.

Bei der Abstimmung in zweiter Lesung hatten zuvor die «Ampel»-Fraktionen SPD, Grüne und FDP für die Neuerungen gestimmt. Die CDU/CSU und die rechtspopulistische AfD stimmten dagegen. Die fraktionslosen Abgeordneten, von denen die meisten der Linken oder dem Bündnis Sahra Wagenknecht angehören, enthielten sich.

Doppelte Staatsangehörigkeit wird erlaubt

Damit werden Einbürgerungen in Deutschland schon nach fünf statt wie bisher acht Jahren möglich, bei «besonderen Integrationsleistungen» sogar nach drei Jahren – das können besonders gute Leistungen in Schule oder Beruf oder bürgerschaftliches Engagement sein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Antragsteller keine Sozialleistungen beantragen und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

Kinder ausländischer Eltern bekommen künftig mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil in Deutschland seit fünf Jahren rechtmässig wohnt – bisher war das erst nach acht Jahren der Fall.

Zudem können Menschen, die Deutsche werden, ihre bisherige Staatsbürgerschaft in Zukunft behalten. Das geht bisher auch schon, zum Beispiel bei Bürgern anderer EU-Staaten.

Auch unverschuldete Sozialhilfebezüger scheiden aus

Es gibt auch Verschärfungen. So werden Ausnahmen von der Pflicht, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, auf bestimmte Fälle begrenzt. Auch wer unverschuldet nicht voll erwerbsfähig ist, verliert damit den Anspruch auf den deutschen Pass. Für Eltern behinderter Kinder und andere Menschen, die unverschuldet nicht in Vollzeit arbeiten können, ist das eine erhebliche neue Hürde.

Wer den deutschen Pass will, muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Wurde eine Person schon einmal wegen einer Straftat verurteilt, die antisemitisch, rassistisch oder «in sonstiger Weise menschenverachtend» motiviert war, scheidet sie für die deutsche Staatsbürgerschaft aus.

Die Reform beinhaltet auch Verschärfungen bei Abschiebungen. So können ausreisepflichtige Asylsuchende länger im Ausreisegewahrsam festgehalten werden. Schleuser und Mitglieder krimineller Vereinigungen sollen leichter abgeschoben werden können. Behörden bekommen auch neue Befugnisse bei der Feststellung der Identität von Geflüchteten. So soll die Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen möglich werden.

Künftig werden Rückführungen auch seltener angekündigt. Denn zwei von drei Abschiebungen scheitern. Anwälte, Ärzte und Kinderrechtsorganisationen meldeten Vorbehalten gegen diese Verschärfungen an.

Die Opposition kritisierte, dass die deutsche Staatsbürgerschaft mit den Änderungen zu leichtfertig vergeben werde.

DPA/anf

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