July 27, 2024

«Das Urteil ist nicht gerecht»: Sebastian Kurz nach dem Schuldspruch des Wiener Landesgerichts.

Der Grosse Schwurgerichtssaal war schon fast leer, als der Richter im Wiener Straflandesgericht am Freitagabend sein Urteil noch ausführlich begründen wollte: acht Monate auf Bewährung für den Ex-Kanzler der Republik Österreich, Sebastian Kurz. Er sass reglos da, konnte schlecht aufstehen und gehen – dabei war das Wesentliche nach wenigen Minuten klar.

Kurz war nur in einem von drei Anklagepunkten für schuldig befunden worden, vor einem Untersuchungsausschuss des Parlaments im Sommer 2020 die Unwahrheit gesagt zu haben. Es ist sensationell genug, dass ein ehemaliger Spitzenpolitiker verurteilt wurde – zumal in Österreich, wo vieles geht, was anderswo massive juristische und politische Konsequenzen und Rücktritte nach sich zöge. Kurz interpretierte den Richterspruch dennoch umgehend – und zu Recht – als halben Sieg. Denn das Urteil hätte auch weit schärfer ausfallen können. Dennoch geht Kurz in Berufung, denn «das Urteil ist nicht gerecht».

Das Parlament nicht ernst genommen

Ein Sieg war das politisch ungemein aufgeladene Verfahren aber vor allem für den österreichischen Rechtsstaat. Ein früherer Kanzler, der zeitweilig wie ein Popstar und ein Heilsbringer verehrt worden war und sich mit einer radikalen Medien- und Selbstdarstellungspolitik auch so inszeniert hatte – der musste zwölf Tage lang auf einer Anklagebank verbringen. Wegen eines Vergehens, das im politischen Geschäft nicht selten ist: Er hatte vor einem parlamentarischen Kontrollorgan seine Rolle schöngeredet, es mit der Wahrheitspflicht nicht so genau genommen.

Kurz hatte das, wofür er in seinen beiden Amtszeiten – zwei Jahre in einer Koalitionsregierung mit der rechtspopulistischen FPÖ und zwei Jahre mit den Grünen – bekannt gewesen war, auch im sogenannten Ibiza-Ausschuss getan: die Abgeordneten nicht ernst genommen. Das, sagte der Richter explizit, gehe nicht: Parlamentarische Untersuchungsausschüsse seien ein wichtiges Instrument der Demokratie, existenziell für «Checks and Balances». Und als Kanzler habe man eine Vorbildfunktion.

Viele Strafverfahren wegen Ibiza-Video

Aber letztlich ging es in dem Prozess um viel mehr. Das Bekanntwerden des Ibiza-Videos hatte eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen zahlreiche Politiker – vor allem von der ÖVP – ausgelöst. Diese wurden aber teils mit dubiosen Interventionen torpediert: mit mutmasslich durchgestochenen Hausdurchsuchungen, gelöschten Telefondaten und SMS-Protokollen, geschredderten Festplatten, versperrten oder verschwundenen Akten.

Vom Justizministerium, das bis 2021 von der ÖVP geführt wurde, wurde die Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft behindert, Polizisten ermittelten teils so schlampig, dass der Verdacht nahelag, das geschehe absichtlich.

Demokratie braucht unabhängige Justiz

Die FPÖ tat die ganze Zeit so, als gingen sie die Ermittlungen nichts an. Und die ÖVP war bei der Aufarbeitung ihres eigenen Skandals nicht hilfreich. Immer im Raum: der Vorwurf, die Arbeit der Anklage sei gegen die ÖVP und damit parteipolitisch motiviert.

Zahlreiche Ermittlungsverfahren, auch gegen Ex-Kanzler Kurz, sind noch hängig. Andere wurden eingestellt, einige endeten mit Freisprüchen. Mit dem sachlich begründeten, moderaten Urteil gegen Kurz könnte nun einsetzen, was im vergifteten politischen Diskurs nicht immer klar war: die Überzeugung, dass eine Demokratie nichts ist ohne eine unabhängige Justiz.

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