July 27, 2024

Im Jahr 2021 wurde eine Solothurner Privatschule kontrolliert, weil die Lehrer mutmasslich keine Masken trugen. Dies führte zu weitreichenden Gerichtsverfahren.Maskenpflicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Privatschule reichte eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Kanton ein.
  • Die Schule sei nur aufgrund eines Racheakts auf die Maskenpflicht kontrolliert worden.
  • Doch das Gericht wies die Beschwerde nun ab.

Lehrer an einer Privatschule in Solothurn trugen im Frühjahr 2021 während dem Unterricht keine Masken. Deshalb wurde sie von Arbeitsinspektoren des Solothurner Amts für Wirtschaft und Arbeit kontrolliert.

Die Kontrolle bestätigte diese Berichte teilweise. Allerdings prüften die Inspektoren nicht, ob es Atteste gab, die einige Lehrkräfte von der Maskenpflicht befreiten. Dies führte dazu, dass das Gericht im Mai 2021 die Co-Leitung der Schule freisprach, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet.

Schule legt Aufsichtsbeschwerde ein

Nach dem Freispruch legte die Schule eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Kanton ein. Sie argumentierte damit, dass eigentlich das Volksschulamt für solche Kontrollen zuständig sei und nicht das Amt für Wirtschaft und Arbeit.

Die Schulleitung vermutete einen persönlichen Racheakt eines Mitarbeiters desselben Amtes hinter der Kontrolle. In ihrer Beschwerde forderte sie auch den Namen der Person herauszugeben, welche sie beim Kanton gemeldet hatte. Damit wollten sie sich vor falschen Anschuldigungen schützen.

Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass die Identität des Informanten nicht preisgegeben wird. Es betonte, dass die Arbeitsinspektoren berechtigt waren, die Schule zu kontrollieren. Das Recht auf die Privatsphäre der meldenden Person überwiege.

Das Gericht stellte klar, dass nicht die Meldung zur Strafanzeige führte. Vielmehr war sie nur Anlass für eine Kontrolle. Die Meldung wurde aus «Sorge um die Gesundheit der Mitarbeiter und Schülerinnen und Schüler» gemacht, wie die «Solothurner Zeitung» heute zitiert. Das Ziel sei nicht gewesen, der Schule zu schen.

Zudem gab das Gericht bekannt, dass der Informant kein Mitarbeiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit sei. Es handelte sich also nicht um einen persönlichen Rachefeldzug.