September 8, 2024

2022 erliess der Bundesrat eine Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk in Birr AG. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gutgeheissen.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk in Birr AG ist nicht gesetzeskonform.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Anwohnerin gutgeheissen.
  • Erteilt hatte der Bundesrat die Verordnung 2022 aufgrund einer drohenden Strommangellage.

Der Bundesrat hätte 2022 keine Betriebsverordnung für das Reservekraftwerk in Birr AG erlassen dürfen, das die Schweiz bei einem Engpass mit elektrischer Energie versorgen sollte. Die gesetzlichen Bedingungen dafür waren laut Bundesverwaltungsgericht nicht erfüllt.


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Die Landesregierung stützte ihren Entscheid auf das Landesversorgungsgesetz. Es erlaubt ihr, bei einer schweren Mangellage zeitlich begrenzte wirtschaftliche Interventionsmassnahmen zu ergreifen. Dies schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag publizierten Urteil.

Keine schwere Mangellage im Winter 22/23

Im Dezember 2022 erliess der Bundesrat die Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken bei einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden Mangellage. Gestützt darauf wurde die Betriebsbewilligung erteilt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Anwohnerin gutgeheissen. Sie argumentierte, für den Winter 2022/2023 habe bei der Strom-Versorgung keine schwere Mangellage bestanden. Laut Gericht ist zudem die Verhältnismässigkeit nicht geprüft worden. Das vorliegende Urteil ist abschliessend.

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