July 27, 2024

Ein 63-Jähriger soll sich elf Jahre lang als arbeitsunfähig ausgegeben und rund 600’000 Franken bezogen haben. Ihm und seiner Frau wird nun der Prozess gemacht.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 63-Jähriger soll sich elf Jahre lang als arbeitsunfähiger Pflegefall ausgegeben haben.
  • In der Zeit von 2003 bis 2014 bezog er dabei rund 600’000 Franken an Geldern.
  • Er und seine unterstützende Ehefrau stehen wegen gewerbsmässigen Betrugs vor Gericht.

In Jona wird am Mittwoch ein besonderer Betrugsfall verhandelt. Wie «FM1Today» berichtet, steht dabei ein Ehepaar gehobenen Alters im Zentrum des Verdachts.

Sie sollen zwischen 2003 und 2014 über einen Zeitraum von elf Jahren unrechtmässig Gelder aus verschiedenen Sozialversicherungen bezogen haben.

Der Hauptangeklagte ist ein 63-jähriger Mann, dem vorgeworfen wird, Ärzte mit einer komplexen Lügengeschichte getäuscht zu haben.

So soll er sich als schwer krank ausgegeben haben, sowohl physisch als auch psychisch. Symptome wie fast vollständige Blindheit sowie Schwindelgefühle und chronische Rückenschmerzen sollen von ihm gespielt worden sein.

Darüber hinaus behauptete er gegenüber medizinischem Personal, dass er Hilfe beim Einkaufen benötige. Auch sei er nicht in der Lage gewesen, selbst Auto zu fahren oder öffentliche Verkehrsmittel ohne Begleitung zu nutzen.

Frau unterstützte das Lügenkonstrukt

Die Frau des Angeklagten spielte ebenfalls eine Rolle in dieser Geschichte. Obwohl sie einer regulären Arbeit nachging, unterstützte sie laut Anklage die falsche Krankheitsgeschichte ihres Mannes. Das Paar führte einen durchaus luxuriösen Lebensstil.

Sie besassen zwei Autos, ein Boot, ein grosses Haus und genossen regelmässige Ferien mit ihren beiden Kindern.

Erst 2013 wurden die Sozialversicherungen aufgrund eines anonymen Hinweises auf das Paar aufmerksam.

Observation enthüllte Betrug

Versicherungsmitarbeiter liessen den Mann beschatten und stellten fest, dass er sich ohne Einschränkungen bewegte und soziale Kontakte pflegte. Er fuhr verschiedene Fahrzeuge, ging einkaufen und trug schwere Lasten.

Anklage fordert mehrjährige Haftstrafen

Nachdem das Paar mit den Beobachtungen konfrontiert wurde, bekräftigte es seine Geschichte noch einmal. Offensichtlichen Widersprüchen gegenüber ihrem vorherigen Verhalten und Ergebnissen der Nachforschungen zum Trotz. Die IV stellte daraufhin die Zahlungen ein, dem Mann wurde eine hundertprozentige Arbeitsfähigkeit attestiert.

Die Anklage fordert nun dreieinhalb Jahre Haft für den Mann und drei Jahre für die Frau wegen gewerbsmässigen Betrugs. Zudem sollen sie 285’000 Franken zurückzahlen. Die Unschuldsvermutung gilt bis zum Beweis des Gegenteils.

Die Verhandlung findet heute Mittwoch am Kreisgericht See-Gaster in Jona statt.

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