July 27, 2024

Eine Seniorin im Alter von 94 Jahren sagt kurzfristig zwei geplante Arzttermine ab. Als Folge davon erhält sie eine Rechnung vom Arzt über fast 1000 Franken.1

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Grosi sagt kurzfristig zwei Arzttermine ab und erhält dafür eine horrende Rechnung.
  • Der Arzt hat die Konsultationen abgerechnet, als hätten sie stattgefunden.
  • Mit den Vorwürfen konfrontiert, redet sich der Rheumatologe im Raum Zürich heraus.

Eine 94-jährige Frau muss für Cortisonspritzen gegen ihre Schmerzen alle paar Monate zu einem Rheumatologen nach Zürich. Im November wäre es wieder so weit gewesen, doch sie musste zwei Termine kurzfristig absagen, da sie sich unwohl fühlte.

Wie das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtet, erhält sie daraufhin zwei Rechnungen über 984 Franken. Unglaublich: Alle Tarifpunkte sind so verrechnet, als ob die Konsultationen tatsächlich stattgefunden hätten. Als Behandlungsgrund wird «Krankheit» angegeben – von verpassten Konsultationen gibt es kein Wort.

Die Tochter der Seniorin, sie kümmert sich um ihre Rechnungen, ist erbost und spricht von «Betrug». Sie hätte Verständnis gehabt, hätte der Arzt für die Absagen eine kleinere Pauschale verrechnet.

Auf ihre Beschwerde hin, habe die Praxisassistentin die Rechnung als «Goodwill» des Arztes dargestellt. Es habe geheissen, dass ihre Mutter diese an die Krankenkasse weiterleiten könne. «Die verpassten Konsultationen hätte sie selbst bezahlen müssen.» Das Vorgehen ist für die Tochter inakzeptabel.

Arzt will «symbolische» Rechnung verschickt haben

Als «Espresso» den Arzt um eine Stellungnahme bat, meldete sich dieser zunächst bei der Tochter der Patienten. Dann schreibt er: «Wie ich der Frau am Telefon mitgeteilt habe, wird ihre Mutter keinen Rappen zahlen müssen.»

Er behauptet zudem, dass er selbst «zu keinem Zeitpunkt» gesagt habe, dass die Rechnung an die Krankenkasse weitergeleitet werden könne. Ihm sei es darum gegangen, mit der Rechnung etwas aufzuzeigen: Was für «grösserer Schen» für den Arzt durch nicht Einhalten von vereinbarten Arztterminen unter Umständen entstehen könne.

Der Arzt meint weiter, dass er zur verschickten Rechnung einen Begleitbrief mit einer Erklärung hätte beilegen sollen. Laut dem Konsumentenmagazin klingt diese Erklärung wenig glaubwürdig. Denn die detaillierte Rechnung habe etwa auch eine Rechnungsnummer gehabt. Die Praxisassistentin habe zudem nichts von einer «symbolischen» Rechnung gewusst.

Rechnung hätte so nicht versendet werden dürfen

Yvonne Gilli, Präsidentin der Ärzteverbindung FMH, sagt ausserdem: «Auch ein Begleitbrief hätte nichts daran geändert, dass diese Rechnung nicht korrekt ist. Auf der Rechnung müsste ganz klar erkennbar sein, dass es sich hier um verpasste Konsultationen handelt.» Die Rechnung sei deswegen nicht gesetzeskonform.

Yvonne Gilli, Praesidentin

Das Problem: Wenn die Krankenkassenabrechnungen als Rückforderungen eingereicht worden wäre, hätte die Krankenkasse höchstwahrscheinlich bezahlt. Leistungen, die nicht stattgefunden haben, dürfen aber nicht verrechnet werden. Die Rechnungen hätten so also keinesfalls versendet werden dürfen. Der Rheumatologe wollte dazu laut dem Bericht keine Stellung mehr nehmen.